11.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Max Rubner-Institut (MRI) erarbeitet die Definition eines Verbrauchsverfallsdatums (VVD)
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Mobilfunkanbieters Drillisch AG durch die United Internet AG freigegeben



11.07.17 - Overblocking sollte "in jedem Fall vermieden werden"
Der Bundesrat regt an, im Zuge der geplanten Novelle des Telemediengesetzes technische Möglichkeiten zum Sperren von Internetseiten zu überprüfen und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu berücksichtigen. In seiner Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung erklärt der Bundesrat, dass manche Sperrmöglichkeiten technisch kaum zu realisieren sein dürften.

11.07.17 - Definition eines Verbrauchsverfallsdatums wird erarbeitet
Das Max Rubner-Institut (MRI) erarbeitet die Definition eines Verbrauchsverfallsdatums (VVD). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass das MRI ausgewählte Lebensmittel darauf prüft, ab wann diese als verdorben eingestuft werden müssen und wie deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vergeben wurde.

11.07.17 - Bundeskartellamt gibt die Übernahme von Drillisch durch United Internet frei
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Mobilfunkanbieters Drillisch AG durch die United Internet AG freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Mobilfunkmarkt wird von den drei großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica bestimmt. Drillisch kann sich hier gemeinsam mit United Internet zu einem belebenden Element entwickeln. Der Zusammenschluss begegnet vor diesem Hintergrund keinen wettbewerblichen Bedenken."

11.07.17 - Bundeskartellamt: Einrichtung einer Beschlussabteilung für Verbraucherschutz
Mit der am 8. Juni 2017 verkündeten 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt neue Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber uns in einem ersten Schritt neue Untersuchungsinstrumente im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen hat. Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können. Hier macht es Sinn, den etablierten, vorwiegend privatrechtlich organisierten Verbraucherschutz in Deutschland zu unterstützen. Wir werden uns jetzt daran machen, durch Sektoruntersuchungen einen ganz konkreten Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten sowie etwaige Defizite zu identifizieren. Wir werden dabei eng mit den Verbraucherschutzorganisationen zusammenarbeiten."


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