13.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung, der Bürgerinitiativen die Gründung und Führung kleiner Unternehmen wie beispielsweise Dorfläden erleichtern soll, ist bei einer Anhörung des Rechtsausschusses auf geteilte Zustimmung gestoßen
Am 7.2.2017 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Änderungen des Kodex beschlossen, die unter anderem mehr Transparenz bei der Unternehmensführung sicherstellen sollen und internationale Best Practice-Standards in den Kodex aufnehmen



13.06.17 - Kern eines Gesetzentwurfs "zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften" sind vereinfachte Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften
Ein Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung, der Bürgerinitiativen die Gründung und Führung kleiner Unternehmen wie beispielsweise Dorfläden erleichtern soll, ist bei einer Anhörung des Rechtsausschusses auf geteilte Zustimmung gestoßen. Zwar begrüßten alle sieben Sachverständigen die Zielsetzung, nicht aber in jedem Fall die dafür vorgesehenen Rechtsänderungen. Kern des Gesetzentwurfs "zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften" sind vereinfachte Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften. Denn die vom geltenden Genossenschaftsrecht verlangten Prüfungen verursachten Kosten, die von kleinen bürgerschaftlichen Unternehmen oft nur schwer aufgebracht werden könnten, heißt es darin.

13.06.17 - Grenzen im Kampf um kluge Köpfe - Strafrechtliche Risiken bei der Abwerbung von Mitarbeitern
In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Auf der Suche nach Verstärkung stehen Unternehmen regelmäßig vor der Frage, wie geeignetes Personal zeitnah und effektiv angeworben werden kann. Die Folge: Neben den Wettbewerb um Kunden tritt der Kampf um kluge Köpfe. Dabei wandert der interessierte Blick nicht selten zu den Mitarbeitern der direkten Konkurrenz. Ein Abwerbeangebot ist grundsätzlich weder verboten, noch muss es zwingend schlecht sein. Einerseits können sich für Mitarbeiter neue Perspektiven eröffnen. Andererseits sehen sich Arbeitgeber dazu angehalten, sich um zufriedene Angestellte zu bemühen. Problematisch wird die Gemengelage, wenn der Wettstreit um qualifizierte Fachkräfte an die Grenzen der Rechtsordnung gerät. An dieser Stelle spielt neben dem Wettbewerbs- und Arbeitsrecht häufig auch das Strafrecht eine Rolle.

13.06.17 - Compliance beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Seit Anfang Dezember 2016 gilt in Deutschland die reformierte Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12.8.2004. Kurz nach der Neufassung des Betriebssicherheitsrechts durch die neue Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSich V) vom 3.2.2015 stand somit eine weitere für die Unternehmenspraxis besonders wichtige und zum Kernbestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzrechts rechnende Arbeitsschutzverordnung im Fokus des Reformgesetzgebers.

13.06.17 - Änderungen des DCGK betreffen Compliance Management-Systeme
Am 7.2.2017 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Änderungen des Kodex beschlossen, die unter anderem mehr Transparenz bei der Unternehmensführung sicherstellen sollen und internationale Best Practice-Standards in den Kodex aufnehmen. Erstmalig enthält der Kodex Empfehlungen zu Compliance Management Systemen und ergänzt Ziffer 4.1.3 DCGK um wesentliche Punkte: Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS), Offenlegung der Grundzüge des CMS und Schaffung von Hinweisgebersystemen für Mitarbeiter und Dritte.


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