16.03.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


"Vertraue, aber prüfe nach", lautet eine russische Redewendung, die auch auf die kartellrechtliche Compliance angewendet werden kann
Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) weist nach Einschätzung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. grundsätzlich in die richtige Richtung



16.03.17 - Die Aufzeichnungspflichten betreffend Telefongespräche und elektronischer Kommunikation
Der nachfolgende Beitrag ist der 2. Teil einer dreiteiligen Serie zum Thema MiFID II und beleuchtet die zukünftigen Pflichten hinsichtlich der Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (sog. Taping). Die zentralen Vorschriften zur Telefonaufzeichnung ergeben sich - wie die bereits im 1. Teil untersuchten Änderungen bei der Anlageberatung und Geeignetheitsprüfung - aus der MiFID II und dem finalen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vom 25.4.2016 zu den organisatorischen Anforderungen.

16.03.17 - Leitfaden zum Einsatz quantitativer Verfahren in der Aufdeckung kartellrechtlichen Fehlverhaltens
"Vertraue, aber prüfe nach", lautet eine russische Redewendung, die auch auf die kartellrechtliche Compliance angewendet werden kann. So ist der Inhaber eines Unternehmens nach § 130 OWiG verpflichtet, die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Zuwiderhandlungen gegen betriebsbezogene Pflichten zu verhindern, deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Solche Aufsichtsmaßnahmen können bspw. in der Aufforderung der Mitarbeiter bestehen, mögliches Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten zu enthüllen, oder den Rat der Rechtsabteilung einzuholen, sobald den Mitarbeitern bestimmte Verhaltensweisen verdächtig erscheinen. Diese Maßnahmen sind nur dann vollkommen wirksam, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern ungetrübt ist.

16.03.17 - BvD: Datenschutzbeauftragte garantieren Datenschutz auf hohem Niveau
Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) weist nach Einschätzung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. grundsätzlich in die richtige Richtung. BvD-Vorstand Thomas Spaeing warnte aber zugleich vor Rechtsunsicherheiten unter anderem beim Beschäftigtendatenschutz. Positiv wertete Spaeing, dass Unternehmen, Behörden und betroffene Personen auch künftig fest mit dem Datenschutzbeauftragten rechnen können, damit diese komplexe Materie sicher und praxisgerecht umgesetzt werden wird. Ebenfalls unterstützt der BvD die in dem Entwurf vorgesehene Regelung zu den Akkreditierungsstellen für Zertifizierer, die gemäß DS-GVO u.a. Datenschutzsiegel vergeben dürfen.

16.03.17 - Die Digitalisierung der Stromnetze im Zuge der Energiewende führt dazu, dass völlig neue Angebote möglich werden
Aktuell achtet die große Mehrheit der Bundesbürger bei der Wahl ihres Stromversorgers noch auf einen bekannten Namen. Künftig könnten aber neue Wettbewerber aus der Digitalbranche den etablierten Unternehmen Konkurrenz machen. Rund drei Viertel (72 Prozent) stimmen derzeit der Aussage zu, es sei ihnen wichtig, ihren Strom von einem bekannten Anbieter zu beziehen. Gleichzeitig sagen 47 Prozent der 18- bis 29-Jährigen, dass sie sich grundsätzlich vorstellen können, ihren Strom von einem Internet-Unternehmen zu beziehen. Unter den 30- bis 49-Jährigen beträgt der Anteil 37 Prozent, auch bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 37 Prozent.


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