20.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen
Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht - Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert



20.07.17 - Staatstrojaner: Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden
Zur Gesetzesänderung, die den Einsatz von sogenannten "Staatstrojanern" zur Überwachung der verschlüsselten Messenger-Kommunikation auf Smartphones erlauben soll, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen. Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht. Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert. Es geht bei dem Gesetzentwurf nicht allein um die berechtigte Abwägung zweier konkurrierender Schutzgüter: mehr Sicherheit für alle versus weniger Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Es ist zu akzeptieren, dass man bei einer solchen Abwägung je nach persönlicher Position und Interessen zu sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommt.

20.07.17 - Staatstrojaner-Gesetz durch die Hintertür bedroht Grundrechte
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat als Mitglied im Forum Privatheit zum Staatstrojaner-Gesetz festgestellt: "Die Nutzung von Staatstrojanern in Smartphones und Computern soll eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, bevor das Endgerät die Telekommunikation verschlüsselt. Diese Regelung haben die CDU- und die SPD-Bundestagsfraktion von einem Formulierungsvorschlag der Bundesregierung übernommen. Sie haben diesen Formulierungsvorschlag aber nicht als eigenständigen Gesetzentwurf in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht, sondern in einem ganz anderen Gesetz über das Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt, mit dem er nichts zu tun hat, und ihn kurz vor Verabschiedung dieses Gesetzes in die abschließenden Beratungen des Rechtsausschusses eingebracht. Dadurch wurde nicht nur die erste Beratung im Bundesrat umgangen, sondern auch eine ausführliche Erörterung dieses Gesetzgebungsvorschlags in der Öffentlichkeit verhindert.

20.07.17 - Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen werden mit großer Intensität geführt
Bei Finanzanlagen soll künftig der Grundsatz der Nachhaltigkeit eine größere Bedeutung erhalten. In diesem Ziel waren sich die Fraktionen im Finanzausschuss einig, auch wenn ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Finanzwende keine Mehrheit fand. In dem Antrag fordert die Fraktion, bei Finanzanlagen der öffentlichen Hand solle Nachhaltigkeit künftig neben Liquidität, Stabilität und Rendite als gleichberechtigtes Anlagekriterium gelten. "Divestment" müsse bei den großen öffentlichen Rücklagenportfolios sichergestellt werden. Für den Antrag votierte neben der Fraktion Bündnis 90/die Grünen auch die Fraktion Die Linke, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten ab. In der Aussprache wies der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass die Debatte über die Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen mit großer Intensität geführt werde. Als Beispiel nannte er eine Nachhaltigkeitsinitiative der Deutsche Börse AG, an der sich Banken und Umweltorganisationen beteiligen und die sich für nachhaltige Infrastrukturen auf dem Finanzmarkt einsetzt.

20.07.17 - Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind
Die Deutsche Bundesregierung hält Schätzungen der EU-Kommission zu Verstößen bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten für zu hoch gegriffen. Die EU-Zahlen würden Fälle einbeziehen, in denen die Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (12453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein." Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind.


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