21.02.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission einen Entwurf für die E-Privacy-Verordnung vorgelegt: Mit ihren Vorschlägen zum Datenschutz will die Kommission die Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisieren
Das OLG Hamburg hat bereits am 27.06.2013 entschieden, dass fehlende Datenschutzerklärungen auf Websites abgemahnt werden können



21.02.17 - Jahresprogramm 2017 der Datenschutzakademie Schleswig-Holstein
Stichtag 25. Mai 2018 – dann wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen. Die Diskussionen über die rechtlichen Änderungen auf Bundesebene sind in vollem Gange. Die europäische Datenschutzreform wird ebenfalls Auswirkungen auf Landesebene haben. Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, rät: "Jetzt – im Jahr 2017 – ist die beste Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, die die europäische Datenschutzreform mit sich bringen. Dies betrifft alle, die im Unternehmen oder in der Verwaltung als betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte zuständig sind oder die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Wer frühzeitig damit beginnt, seine Prozesse und Systeme der Datenverarbeitung zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen, ist im Mai 2018 gut aufgestellt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung zeigt es: Wer auf Datenschutzkenntnisse in Recht und Technik setzt, ist für die Neuerungen gut aufgestellt.

21.02.17 - Der vorliegende Entwurf zur E-Privacy-Verordnung wirft in Bezug auf Definitionen neue Fragen auf
Die EU-Kommission einen Entwurf für die E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Mit ihren Vorschlägen zum Datenschutz will die Kommission die Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisieren und den Schutz der vertraulichen Kommunikation auf alle Anbieter elektronischer Kommunikation ausweiten. eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. steht den Bemühungen der Europäischen Kommission zum Aufbau einer einheitlichen europäischen Digitalwirtschaft positiv gegenüber.

21.02.17 - Während die Impressums-Pflicht nach § 5 TMG heute fasst Jedermann ein Begriff ist, wissen deutlich weniger Menschen, dass nahezu alle Webseiten zusätzlich eine rechtskonforme Datenschutzerklärung im Sinne von § 13 TMG enthalten müssen
Das OLG Hamburg hat bereits am 27.06.2013 entschieden, dass fehlende Datenschutzerklärungen auf Websites abgemahnt werden können. Betroffen sind nicht nur die Webshop-Betreiber sondern wirklich alle Website-Betreiber. Dass immer noch viele Websites keine Datenschutzerklärung beinhalten zeigt leider, dass diese wichtige Information noch nicht bis zu deren Betreibern durchgedrungen ist. Wer kann heute noch von sich behaupten, dass er den vollen Überblick hat über das geltende Internetrecht? Eine Hand voll Urteile sticht aus der immer komplexer werdenden Informationsdichte hervor, die nicht nur wenige sondern viele oder sogar jeden betreffen.

21.02.17 - Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist die Zahlung nicht in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifzieren, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. Oktober 2016 VIII R 10/13 entschieden hat. Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, unterliegt dieser nach § 20 Abs. 4a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer. Die Vorschrift wurde mit der Abgeltungsteuer eingeführt und ist erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge anzuwenden.


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