21.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 27. April 2017 (I ZR 247/15 - Aida Kussmund) entschieden, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind
Das Thema Compliance im Unternehmen ist sehr vielschichtig - Es reicht von der Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften über den Datenschutz bis hin zu einer ordnungsgemäßen Dokumentenablage



21.06.17 - Besser gerüstet für die Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und Korruption
Am 22. Mai 2017 trat die Europäische Ermittlungsanordnung in Kraft. Sie erleichtert den Justizbehörden die Suche nach Beweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Wenn beispielsweise die französischen Justizbehörden Terroristen auf der Spur sind, die sich in Belgien verstecken, können sie ihre belgischen Kollegen um die Vernehmung von Zeugen oder Hausdurchsuchungen bitten. Die neue Regelung wird grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen vereinfachen und beschleunigen. Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: "Kriminelle und Terroristen machen nicht an Grenzen halt. Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung sind die Justizbehörden besser für die Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und Korruption gerüstet.

21.06.17 - Nutzungsrecht & Urheberrecht: Der Beklagte durfte Fotografie des Kreuzfahrtschiffs mit dem "Aida Kussmund" ins Internet einstellen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 27. April 2017 (I ZR 247/15 - Aida Kussmund) entschieden, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind. Die Klägerin veranstaltet Kreuzfahrten. Ihre Kreuzfahrtschiffe sind mit dem sogenannten "Aida Kussmund" dekoriert. Das Motiv besteht aus einem am Bug der Schiffe aufgemalten Mund, seitlich an den Bordwänden aufgemalten Augen und von diesen ausgehenden Wellenlinien. Das Motiv wurde von einem bildenden Künstler geschaffen. Er hat der Klägerin daran das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt. Der Beklagte betrieb eine Internetseite, auf der er Ausflüge bei Landgängen auf Kreuzfahrtreisen in Ägypten anbot. Auf dieser Seite veröffentlichte er das Foto der Seitenansicht eines Schiffes der Klägerin, auf dem der "Aida Kussmund" zu sehen ist.

21.06.17 - Bundesgerichtshof zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 55/16 – Bestattungspreisvergleich), welche Informationspflichten dem Betreiber eines im Internet angebotenen Preisvergleichsportals obliegen. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der nach seiner Satzung die Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder verfolgt. Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, betreibt im Internet ein Preisvergleichsportal für Bestattungsleistungen. Auf dem Vergleichsportal der Beklagten zu 1 wird ein Interessent zunächst aufgefordert, die gewünschten Leistungen einzugeben. Danach werden verbindliche Angebote verschiedener Bestatter angezeigt, aus denen der Interessent drei Angebote auswählen kann. Die Beklagte zu 1 berücksichtigt bei ihrem Preisvergleich nur Anbieter, die mit ihr für den Fall eines Vertragsabschlusses eine Provision von 15 Prozent oder 17,5 Prozent des Angebotspreises vereinbaren.

21.06.17 - Fünf Tipps: Damit Compliance nicht zur Stolperfalle wird
Das Thema Compliance im Unternehmen ist sehr vielschichtig. Es reicht von der Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften über den Datenschutz bis hin zu einer ordnungsgemäßen Dokumentenablage. Dabei ist Compliance – egal, auf welche Bereiche sie sich bezieht – ein absolutes Muss. Auch im Mittelstand. Zudem muss oftmals nachgewiesen werden, dass die notwendigen Prozesse zur Einhaltung der Vorgaben definiert und eingeführt wurden. So fordern etwa Großunternehmen entsprechende Belege von ihren Zulieferern. Daher bauen viele Unternehmen ein Compliance Management System (CMS) als organisatorischen Rahmen auf und lassen es überprüfen. Verschiedene Organisationen – wie etwa der TÜV Rheinland – bieten entsprechende Zertifizierungen an. Darüber hinaus kann die Einführung von technischen Hilfsmitteln, die Compliance-Prozesse unterstützen und beschleunigen, einen Wettbewerbsvorteil darstellen.


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