24.02.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wenn Online-Verkäufe von Medikamenten zu Problemen in einem EU-Land führten, sei es legitim, sich zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist
Die "Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz" sieht ein Gesetzentwurf vor, den Die Linke eingebracht hat



24.02.17 - Mehrere Medien hatten berichtet, dass Techniker des VW-Konzerns bereits am 27. Juli 2015 Winterkorn die Problematik präsentiert hätten
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Volkswagenkonzerns, Martin Winterkorn, bestreitet ein frühes Wissen um die Abgasmanipulationen in den USA. Jüngste Medienberichte, er habe schon im Juli 2015 Bescheid gewusst, wies Winterkorn am Donnerstag im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages zurück. "Das ist nicht der Fall", sagte der 69-Jährige. "Es ist nicht zu verstehen, warum ich nicht frühzeitig und eindeutig über die US-Probleme informiert worden bin", fügte Winterkorn hinzu. Den Begriff "defeat device" (Abschalteinrichtung) habe er "sicher nicht vor September 2015" gehört.

24.02.17 - Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
Die "Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz" sieht ein Gesetzentwurf vor, den Die Linke eingebracht hat. Die Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass "wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (wsk-Rechte)" in Deutschland "weniger Beachtung und eine geringere Sicherung als bürgerliche und politische Rechte" fänden. Grund dafür sei "die größtenteils fehlende Verankerung dieser Rechte in der deutschen Verfassung". Konkret soll nach Artikel 1 des Grundgesetzes mit dem bekannten Eingangssatz "die Würde des Menschen ist unantastbar" ein Artikel 1a eingefügt werden, in dem es heißt: "Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit. Der Staat ist verpflichtet, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen." Zudem soll dieser Artikel "das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" zusichern.

24.02.17 - Compliance im Finanzwesen: Das Problem der mehrfach ausgestellten Steuerbescheinigungen zu Lasten des Fiskus sei allerdings bekannt gewesen und sei auch mit dem Jahressteuergesetz 2007 aufgegriffen worden
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die sogenannten Cum/Ex-Deals, mit denen eine nur einmal abgeführte Steuer doppelt erstattet wurde, für illegal gehalten und alles versucht, sie zu verbieten. Das erklärten zwei ehemalige Staatssekretäre des BMF in der öffentlichen Sitzung des 4. Untersuchungsausschuss des Bundestages. Mit der Vernehmung von Axel Nawrath und Jörg Asmussen verlagerte der Ausschuss seine Zeugenbefragung auf die politische Ebene. Das Gremium tagte unter dem Vorsitz von Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU). Nawrath war von 2006 bis 2009 als Staatssekretär unter anderem zuständig für Steuern. In diese Zeit fallen die erfolglosen Versuche des Ministeriums, die Cum/Ex-Praxis zu unterbinden. Nach seinen Worten war ihm Cum/Ex zu seiner Zeit als Staatssekretär kein Begriff. Das Problem der mehrfach ausgestellten Steuerbescheinigungen zu Lasten des Fiskus sei allerdings bekannt gewesen und sei auch mit dem Jahressteuergesetz 2007 aufgegriffen worden.

24.02.17 - Wenn Online-Verkäufe von Medikamenten zu Problemen in einem EU-Land führten, sei es legitim, sich zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist
Der litauische EU-Kommissar für Gesundheit, Vytenis Andriukaitis, hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages seine politische Agenda erläutert. Der Kommissar äußerte sich dabei allgemein auch zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über den Medikamenten-Versandhandel. Er sagte, wenn Online-Verkäufe von Medikamenten zu Problemen in einem EU-Land führten, sei es legitim, sich zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist. Der Kommissar kündigte an, er wolle mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) über die Problematik sprechen. Andriukaitis betonte, der Zugang zu Medikamenten sei sehr komplex und eine große Herausforderung in den EU-Staaten.


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