24.11.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Trotz massiver Vorfälle von Datendiebstahl und Hacks tun sich viele Unternehmen noch immer schwer bei der Umsetzung von sicheren Logins und Transaktionen
Freigaben für Software-Updates der Dieselhersteller durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgen erst, "wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen"



24.11.17 - Neue Studie: Unternehmen haben Aufholbedarf bei sicherer Authentifizierung
Trotz massiver Vorfälle von Datendiebstahl und Hacks tun sich viele Unternehmen noch immer schwer bei der Umsetzung von sicheren Logins und Transaktionen. Dies hat die neue Identity Access Management Studie von IDG Research Services in Zusammenarbeit mit KeyIdentity ergeben. Für 61,6 Prozent der befragten Unternehmen ist das klassische Passwort noch immer die wichtigste Methode zur Authentifizierung, gefolgt von PINs (39,2 Prozent) und E-Mails (35,3 Prozent).

24.11.17 - Post von der Bank – was sich für Kunden im nächsten Jahr ändert
In diesen Tagen bekommen Bankkunden einen Brief mit geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Konto. Anlass sind neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Online-Banking-PIN/TAN haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis zu einem Betrag von 150 Euro, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt.

24.11.17 - Bundesgerichtshof zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (I ZB 3/17 und I ZB 4/17) hat zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist. Für die Markeninhaberin sind dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Traubenzucker" registriert. Die Marke, die Gegenstand des Verfahrens I ZB 3/17 ist, zeigt einen Stapel von acht quaderförmigen Täfelchen mit quadratischer Grundfläche, mittigen V-förmigen Einkerbungen und abgeschrägten und abgerundeten Ecken und Kanten. Die Marke, die Gegenstand des Verfahrens I ZB 4/17 ist, zeigt ein entsprechend gestaltetes Einzeltäfelchen aus unterschiedlicher Perspektive.

24.11.17 - Vereinbarungen des "Nationalen Forums Diesel": Fahrzeugumrüstungen mittels Software-Updates und Auswirkungen auf die Luftqualität
Freigaben für Software-Updates der Dieselhersteller durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgen erst, "wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen". Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich. Der für die Freigabe zuständige Prüfbereich Marktüberwachung/Feldüberwachung beim KBA verfügt der Antwort zufolge derzeit über 14 Personen und wird nach Regierungsangaben aufgestockt. Auf die Frage der Grünen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass die per Software-Update umgerüsteten Dieselfahrzeuge von eventuellen Fahrverboten in Städten mit weiterhin überhöhten Stickstoffdioxidbelastungen betroffen sein werden, heißt es in der Antwort: "Ziel der Bundesregierung ist es, mit den auf dem Nationalen Forum Diesel eingeleiteten Maßnahmen Fahrverbote zu vermeiden.


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