25.04.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Auftrag der Compliance-Funktion ist es, Compliance-Risiken zu ermitteln und transparent zu machen
Nach einer achtjährigen Diskussion über die Einführung des sog. Geschäftsherrenmodells im Rahmen des Tatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr trat Ende November 2015 der geänderte § 299 StGB in Kraft



25.04.17 - Warum Compliance-Regeln das Strafbarkeitsrisiko nach der Neufassung des § 299 StGB erhöhen
Nach einer achtjährigen Diskussion über die Einführung des sog. Geschäftsherrenmodells im Rahmen des Tatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr trat Ende November 2015 der geänderte § 299 StGB in Kraft. Der neue Tatbestand erfasst nun auch solche Fälle, in denen ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens ohne Einwilligung des Unternehmens gegen die vom Unternehmen auferlegten Pflichten verstößt, wobei einschränkend weder ein Vermögensschaden noch eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen muss. Die Konsequenz ist, dass ein bloßer Verstoß gegen interne Verhaltensvorschriften bereits strafbar sein kann. Dies wirft zwangsläufig die Frage nach der Bedeutung dieser Neuregelung für das unternehmensinterne Compliance-Management-System auf.

25.04.17 - Compliance-Risiko: Was ist das? - Ein Blick in die Banken
Auftrag der Compliance-Funktion ist es, Compliance-Risiken zu ermitteln und transparent zu machen. Darüber hinaus wirkt sie in der Organisation darauf hin, dass diese Risiken so gering wie möglich gehalten werden. Dadurch wendet sie Schaden von der Bank und ihren Mitarbeitern ab. Um diesem Auftrag sinnvoll nachkommen zu können, muss genau bestimmt sein, wie Compliance-Risiko definiert ist, wie es gemessen werden kann und wie es sich im Kontext anderer damit zusammenhängender Risikoarten verhält.

25.04.17 - Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Nachdem am 20.5.2015 die Vierte Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten ist, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Dezember 2016 den lang erwarteten Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Anforderungen veröffentlicht. Am 15.12.2016 hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie sowie zur Ausführung der Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen veröffentlicht. Der Regierungsentwurf, der den Referentenentwurf in einigen Bereichen abändert, ließ keine zwei Monate auf sich warten und wurde am 22.2.2017 bekannt gemacht. Die Vierte Geldwäscherichtlinie ist bis zum 26.6.2017 in den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen und auch die Geldtransferverordnung gilt ab diesem Zeitpunkt.

25.04.17 - Nicht nur die Aufgabe birgt ein potenzielles Korruptionsrisiko, sondern auch der Mensch, der sie ausführt
In der Compliance-Arbeit und Korruptionsbekämpfung bedienen sich Unternehmen verschiedener Instrumente und Strategien, um Risiken einzelner Arbeitsbereiche einzuschätzen. Darauf aufbauend können zielgerichtet Vorkehrungen gegen Regelverstöße getroffen und Fortbildungen zu Compliance angeboten werden. Solche Risikobewertungen erfolgen in aller Regel auf Grundlage der Einschätzung von Tätigkeiten, die in einem Arbeitsbereich zu absolvieren sind. So gelten etwa Einkauf und Vertrieb in vielen Unternehmen aufgrund der Art der dort ausgeübten Tätigkeiten als Bereiche, die besonders korruptionsanfällig sind und dementsprechend hohen Kontroll- und Schulungsbedarf für Korruptionsprävention aufweisen.


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