29.05.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff begrüßt Nachbesserungen am Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der vom Bundestag verabschiedet wurde
Die Deutsche Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, das nationale Datenschutzrecht neu zu strukturieren und an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzupassen



29.05.17 - Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass diese im Wettbewerb zu beschaffen ist
Die erste Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hat am 15. Mai 2017 entschieden, dass die von der Bundeswehr beabsichtigte Auftragsvergabe zum Bau von fünf weiteren Korvetten des Typs K130 an den bisherigen Auftragnehmer gegen Vergaberecht verstößt. Die Vergabekammer gibt damit dem Nachprüfungsantrag eines Kieler Unternehmens statt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass diese im Wettbewerb zu beschaffen ist. Ausnahmen sind nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich, die im vorliegenden Fall nicht hinreichend belegt werden konnten."

29.05.17 - Automatisiertes Fahren: Deutscher Bundestag greift Empfehlungen der BfDI auf
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff begrüßt Nachbesserungen am Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der vom Bundestag verabschiedet wurde. Vorschläge der BfDI wurden dabei teilweise übernommen. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren auf Deutschlands Straßen schaffen und Haftungsfragen nach Unfällen klären. Hierzu sollen Daten aufgezeichnet werden, aus denen hervorgeht, ob ein Auto durch eine sogenannte automatisierte Fahrfunktion oder durch eine Fahrerin oder einen Fahrer gesteuert wurde. Gespeichert wird auch, wann er oder sie zur Übernahme der Steuerung aufgefordert wurde und ob es technische Störungen gab.

29.05.17 - Datenschutzrechtsänderung und Compliance: Geschäftsführern und Mitarbeitern drohen Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe
Die Deutsche Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, das nationale Datenschutzrecht neu zu strukturieren und an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzupassen. Was sich dabei abzeichnet, ist, dass durch die Neuregelung Bußgeldhöhen für Unternehmen stark angehoben werden. Bislang galt laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Haftungshöchstgrenze von maximal 300.000 Euro. Jetzt bietet unter anderem Art. 83 Abs. 5 der DSGVO den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bei Konzernen bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Vorjahres zu verhängen. Diese hohen Bußgelder sollen abschrecken und laut DSGVO vor allem für Unternehmen anfallen, Mitgliedsstaaten könnten "andere Sanktionen" bei Verstößen festlegen.

29.05.17 - Neues Straßenverkehrsgesetz zum autonomen Fahren
Obwohl noch kein komplett selbstfahrendes Auto auf Deutschlands Straßen zugelassen ist, ist die Bundesregierung dabei, Gesetze für solche Fahrzeuge zu erlassen. Das Verkehrsministerium nennt autonomes Fahren "die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils" (Tagesschau 2017, Wann dürfen Computer Autos lenken?). Beim verabschiedeten Entwurf geht es besonders um das Thema Produkthaftung und Verantwortung, falls in Folge der Nutzung von autonomen Autos Schäden entstehen. In der Tat sind momentan schon weltweit Prototypen mit entsprechender Technologie im Einsatz. Auch die deutschen Autobauer haben Projekte (mit Sondererlaubnis) auf den Straßen der Bundesrepublik am Laufen. Das Potenzial und der technische Fortschritt sind enorm.


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