30.03.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die Regelungen des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz (eingeschränkte Möglichkeiten der Sperrung des Telefonanschlusses wegen Zahlungsverzuges) auch für den Bereich des Telemediengesetzes (Internet) anzuwenden
Der Gesetzentwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist mit zahlreichen Änderungen und einigen Ergänzungen vom Gesundheitsausschuss gebilligt worden



30.03.17 - Die Abgeordneten stellen fest, dass aktuell der Internetzugang als "Nebenleistung des Telefonanschlusses" nicht von der Schutzwirkung des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz erfasst wird
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die Regelungen des Paragrafen 45k Telekommunikationsgesetz (eingeschränkte Möglichkeiten der Sperrung des Telefonanschlusses wegen Zahlungsverzuges) auch für den Bereich des Telemediengesetzes (Internet) anzuwenden. In dem Paragrafen wird festgelegt, dass eine Telefonsperre erst möglich ist, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Im Internetbereich wird aber derzeit bei deutlich geringerem Zahlungsverzug das Netz der Kunden gesperrt. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

30.03.17 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

30.03.17 - Die Krankenkassen müssen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel gleichwertig berücksichtigen
Der Gesetzentwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist mit zahlreichen Änderungen und einigen Ergänzungen vom Gesundheitsausschuss gebilligt worden. Für den mehrfach veränderten Entwurf stimmten die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Anträge der Grünen zur Verbesserung der Heilmittelversorgung sowie zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs der Krankenkassen und zur Versorgung behinderter Menschen fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion zum HHVG wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen, die mit der Heil- und Hilfsmittelversorgung unmittelbar nichts zu tun haben.

30.03.17 - Nach Feststellungen der Deutschen Bundesregierung entfalten Domizilgesellschaften in den Sitzstaaten keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten
Die Deutsche Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vor. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.


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