08.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Kleinanlegern müssen seit Anfang Januar 2018 vor dem Kauf von verpackten Anlageprodukten oder Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter ("Key Information Documents" - KIDs) mit maximal drei Seiten zur Verfügung gestellt werden
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei der Belieferung der Metro-Gruppe (Vertriebsschienen Cash & Carry und Real) verhängt



08.06.18 - Bitkom zu den Beschlüssen des Ärztetags: "Lockerung des Fernbehandlungsverbots ist Schritt zu mehr Gesundheit für alle"
Zur vom Ärztetag beschlossenen Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Medizin müssen noch stärker genutzt werden. So sind zum Beispiel Onlinesprechstunden nur erlaubt, wenn die Patienten den entsprechenden Arzt zuvor persönlich aufgesucht haben. Die heute auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt beschlossene Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung ist nun ein richtiger Schritt zu mehr Gesundheit für alle. Onlinesprechstunden werden dadurch künftig auch ohne vorherigen Praxisbesuch möglich sein."

08.06.18 - Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei der Belieferung der Metro-Gruppe (Vertriebsschienen Cash & Carry und Real) verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Hans-Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG (nachfolgend "Böhmer"), Mönchengladbach, und um die Kartoffel-Kuhn GmbH (nachfolgend "Kuhn"), Frankenthal. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im Mai 2013 infolge eines Kronzeugenantrages.

08.06.18 - EU-US Privacy Shield und Datenübermittlungen in die USA
Nach Aufhebung der Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/520/EG durch den EuGH im sogenannten Schrems-Urteil (Rechtssache C-362/14) fehlte seit dem 6. Oktober 2015 eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in die USA. Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission (2016/1250) vom 12. Juli 2016 steht mit dem "EU-US-Privacy Shield" nunmehr eine neue Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA in Form eines Angemessenheitsbeschlusses zur Verfügung. Aus Sicht der europäischen Datenschutzbehörden bestehen allerdings weiterhin gewichtige Kritikpunkte an diesem Angemessenheitsbeschluss, die im Vorfeld der Zweiten Jährlichen Gemeinsamen Überprüfung im September 2018 ausgeräumt werden sollten.

08.06.18 - Bürokratie durch die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIlP-Verordnung)
Kleinanlegern müssen seit Anfang Januar 2018 vor dem Kauf von verpackten Anlageprodukten oder Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter ("Key Information Documents" - KIDs) mit maximal drei Seiten zur Verfügung gestellt werden. Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach den Kosten für die deutsche Finanzwirtschaft und will von der Bundesregierung erfahren, welche konkreten Vorteile durch die Basisinformationsblätter entstanden sind. Die Pflicht zur Erstellung dieser Informationsblätter geht auf die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ("Packed Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIPs) zurück.


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