10.04.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei
Gerichte dürfen Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen



10.04.18 - Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht
Gerichte dürfen Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen. Sie müssen daher nicht nur die ausländischen Rechtsnormen, sondern auch deren Anwendung in der Rechtspraxis ermitteln und haben hierfür ggf. einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 7. Dezember 2017 IV R 23/14 entschieden hat. Im Streitfall produzierte die Klägerin, eine deutsche Fondsgesellschaft, einen Spielfilm. Sie räumte die Rechte zur Verwertung des Films einem ausländischen Vertriebsunternehmen ein. Die Verträge waren im Wesentlichen kalifornischem Recht unterstellt.

10.04.18 - Eine Beitragsrückgewähr aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sei nicht von der Einhaltung einer Wartefrist zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung abhängig
Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Oktober 2017 X R 3/17 zu § 3 Nr. 3 Buchst. c des Einkommensteuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden. Im Streitfall hatte der Kläger als angestellter Rechtsanwalt Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk geleistet. Nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft - er wurde Beamter und damit versicherungsfrei - wurden ihm antragsgemäß 90 Prozent seiner Pflichtbeiträge erstattet.

10.04.18 - Haushaltskommissar Günther Oettinger zu EU-Finanzen nach 2020: "Nettozahler-Debatte ist zunehmend sinnentleert"
Vor dem informellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 23. Februar haben Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Haushaltskommissar Günther Oettinger verschiedene Optionen – mit ihren finanziellen Auswirkungen – für einen neuen Haushaltsrahmen nach 2020 vorgelegt. Oettinger rief die Mitgliedstaaten auf, flexibel und kompromissfähig zu bleiben. "Die Nettozahlerdebatte ist zunehmend sinnentleert", sagte Oettinger vor Journalisten in Brüssel. "Bei Agrarmitteln und Kohäsion kann man noch einigermaßen erkennen: was zahlt ein Mitgliedstaat ein, was bekommt er raus. Aber bei grenzüberschreitender Infrastruktur, gemeinsamem Grenzschutz, Forschung und Entwicklungshilfe ist die Nettozahlerbetrachtung schlicht Blödsinn." Die Kommission werde ihren Vorschlag am 2. Mai vorlegen.

10.04.18 - Deutschland hat einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an die Entlassung von 646 Beschäftigten bei Goodyear gestellt
Die Europäische Kommission will 646 ehemaligen Beschäftigten des Reifenherstellers Goodyear in Philippsburg in Baden-Württemberg helfen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dazu hat sie heute (Freitag) einen Beitrag von 2,1 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vorgeschlagen. Die Kosten für das deutsche Maßnahmenpaket werden mit insgesamt 3,6 Mio. Euro veranschlagt, wovon der EU-Globalisierungsfonds knapp zwei Drittel bereitstellen würde. Der Vorschlag muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom EU-Ministerrat genehmigt werden. Deutschland hat einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an die Entlassung von 646 Beschäftigten bei Goodyear gestellt. Diese Entlassungen erfolgten aufgrund der vollständigen Schließung des Goodyear-Werks in Philippsburg.


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