21.12.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) hat kürzlich ihren neuesten Report to the Nations vorgelegt, der die Befragungsergebnisse zu 2.690 Betrugsfällen aus 125 Ländern zusammenfasst, darunter auch 31 Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Um den Mehrwert der Prüfungsleistung zu optimieren, ist das eigene Handeln und die eigene Methodik zu hinterfragen und weiterzuentwickeln



21.12.18 - Bedeutung der Professional Skepticism für den Erfolg der Internen Revision
Um den Mehrwert der Prüfungsleistung zu optimieren, ist das eigene Handeln und die eigene Methodik zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Im Bereich der Abschlussprüfung wird hierbei die Bedeutung der Professional Skepticism für die Qualität des Prüfungsurteils betont. Sowohl der Gesetzgeber als auch der Berufsstand drängen auf eine Stärkung und konsequente Umsetzung der Professional Skepticism. Beispiele hierfür sind der Artikel 21 "Berufsgrundsätze und kritische Grundhaltung" der aktualisierten EU-Abschlussprüfer-Richtlinie und dessen Umsetzung durch das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAReG) sowie die aktuelle Diskussion in der International Federation of Accountants (IFAC).

21.12.18 - Der Fraud Report 2018 aus dem Blickwinkel der Internen Revision
Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) hat kürzlich ihren neuesten Report to the Nations vorgelegt, der die Befragungsergebnisse zu 2.690 Betrugsfällen aus 125 Ländern zusammenfasst, darunter auch 31 Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wenngleich die deutschsprachigen Revisionsländer damit nur etwa 1,2 Prozent aller weltweit analysierten Betrugsfälle ausmachen und die USA mit 37,2 Prozent aller Fälle überdurchschnittlich vertreten sind, kann dennoch festgehalten werden, dass der Fraud Report nach wie vor die umfassendste und weltweit am häufigsten zitierte Quelle zum Thema Fraud ist.

21.12.18 - Compliance im Außenwirtschaftsrecht: Die bußgeldbefreiende Selbstanzeige
Mit der Einführung einer bußgeldbefreienden Selbstanzeige bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie eine solche Selbstanzeige im konkreten Einzelfall auszusehen hat. Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen der Gesetzesnovelle zum Außenwirtschaftsgesetz leider nicht gelungen, eine klare Regelung zu treffen. Dieser Artikel befasst sich mit der bußgeldbefreienden Selbstanzeige bei fahrlässigen Verstößen im Außenwirtschaftsrecht nach § 22 Abs. 4 AWG. Durch die Schaffung dieser Norm soll ein Anreiz für die Unternehmen geschaffen werden, dass begangene Verstöße offengelegt werden. Daher wird in der Literatur § 22 Abs. 4 AWG auch als Offenlegungsprivileg bezeichnet.

21.12.18 - Verlässlicher Schutz des Vertrauens auf ein rechtlich geschütztes Verhältnis zum Anwalt?
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2018 handeln eine Vielzahl von einzelnen prozessualen Fragen ab. Dabei gerät etwas aus dem Blick, dass es aus unterschiedlichen Blickrichtungen im Kern um die Frage geht, wann und in welcher Weise das Vertrauensverhältnis eines Unternehmens zu Rechtsanwälten rechtlich verlässlich geschützt ist. Diese Frage bleibt letztlich unbeantwortet. Der Dieselskandal schlägt hohe Wellen in diversen Rechts-, Wirtschafts- und Politikbereichen und findet große mediale Aufmerksamkeit, nicht zuletzt deshalb, weil unzählige Autokäufer unmittelbar und sichtbar selbst betroffen sind, sich das Geschehen also nicht, wie bei so manch anderem problematischen Wirtschaftsgeschehen, im Verborgenen abspielt.


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