02.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, gelten im Umgang mit Lebensläufen, Anschreiben und Zeugnissen neue Regeln
Im Jahr 2016 wurden 895.000 Tonnen, im Jahr 2017 644.000 Tonnen Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten ausgeführt



02.09.19 - Export von Kunststoffabfällen aus Deutschland in Nicht-OECD-Staaten
Im Jahr 2016 wurden 895.000 Tonnen, im Jahr 2017 644.000 Tonnen Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten ausgeführt. Zu den größten Abnehmern zählten China, Hongkong und Malaysia. Dies führt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus. Darin wollte die Fraktion erfahren, in welchen Mengen Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten exportiert werden. Nur Kunststoffabfälle mit dem Code B3010 der Anlage IX des Basler Übereinkommens sowie bestimmte Gemische aus Abfällen, die unter diesem Eintrag eingestuft sind, dürfen in Nicht-OECD-Staaten verbracht werden, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter aus. Illegale Verbringungen der Kunststoffabfälle in den betreffenden Ländern seien nicht auszuschließen, da nur stichprobenartig kontrolliert werde, heißt es weiter. Für Kontrollen zur Ermittlung von illegalen Verbringungen seien in Deutschland die Bundesländer und ihre Behörden zuständig.

02.09.19 - Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung
Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Sie bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt zudem den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden beschäftigt. Die Parteien haben "Vertrauensarbeitszeit" vereinbart, dh. der Kläger hat über Beginn und Ende der Arbeitszeit grundsätzlich selbst zu entscheiden. Auf das Arbeitsverhältnis finden die in Form einer Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossenen "Allgemeinen Arbeitsbedingungen für die ver.di-Beschäftigten" (AAB) Anwendung.

02.09.19 - Datenschutzkonformer Umgang mit Daten potenzieller Mitarbeiter
Unternehmen erhalten ständig Bewerbungen – sei es auf ausgeschriebene Stellen oder initiativ. Doch seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, gelten im Umgang mit Lebensläufen, Anschreiben und Zeugnissen neue Regeln. Um einen datenschutzkonformen Umgang mit diesen Informationen sicherzustellen, empfiehlt es sich, das Bewerberdatenmanagement detailliert zu überprüfen und die Mitarbeiter in den Personalabteilungen regelmäßig zu schulen. "Der ordnungsgemäße Umgang mit Bewerberdaten kann eine Herausforderung darstellen, wenn Mitarbeiter nicht wissen, wo Fallstricke lauern. Doch nach Implementierung entsprechender Prozesse ist das Datenmanagement in der Regel kaum mit Mehraufwand verbunden. Außerdem wünscht sich jeder im Falle einer Bewerbung auch einen angemessenen Umgang mit den eigenen Unterlagen", so Haye Hösel, Geschäftsführer und Gründer der Hubit Datenschutz GmbH & Co. KG.


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