03.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt der "Tätigkeitsbericht 2017 und 2018" vor
Wer bislang von den europäischen Wertpapier-Richtlinien MiFID II und PRIIPs profitiert habe, will die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage erfahren



03.07.19 - Ulrich Kelber wirbt für weitere Verbesserungen beim Datenschutz in Deutschland
Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt der "Tätigkeitsbericht 2017 und 2018" vor. Darin wirbt der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber für weitere Verbesserungen beim Datenschutz in Deutschland. So werde ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigten sowie von Bewerben gebraucht. Außerdem benötige seine Behörde "Sanktionsmöglichkeiten bei der Datenschutzaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen (Bußgelder) und die Sicherheitsbehörden (Anordnungen)".

03.07.19 - Studie der deutschen Kreditwirtschaft zum Handlungsbedarf bei MiFID II und PRIIPs
Wer bislang von den europäischen Wertpapier-Richtlinien MiFID II und PRIIPs profitiert habe, will die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage erfahren. Wissen wollen die Abgeordneten auch, ob sich die Deutsche Bundesregierung mit Verbesserungen der Richtlinie beschäftigt hat und ob sie die in einer Studie der deutschen Kreditwirtschaft zum Ausdruck kommende Auffassung teilt, dass die MiFID II-Richtlinie hinsichtlich des Vermögensaufbaus der Bürger kontraproduktiv wirke. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage zitieren die Abgeordneten aus der Studie der Kreditwirtschaft, in der von einem steigenden Zeitaufwand für die Kunden die Rede ist, was zu großer Unzufriedenheit führe.

03.07.19 - Arbeitszeitgesetz: Bitkom zum EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung
Zum EuGH-Urteil zur verpflichtenden Dokumentation von Arbeitszeiten erklärte Bitkom-Präsident Achim Berg: "Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Arbeitswelt. In Deutschland existiert der klassische Acht-Stunden-Tag oft nur noch auf Papier. Viele Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten und fordern das aktiv ein.


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