05.06.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein Ankauf und Löschen von Emissionszertifikaten reicht nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung nicht als alleinige Maßnahme aus, um die Klimaziele 2030 zu erreichen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2018 I R 54/16 entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann



05.06.19 - Organ einer Kapitalgesellschaft kann ständiger Vertreter sein
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2018 I R 54/16 entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält. Der vom BFH entschiedene Fall betrifft eine luxemburgische Aktiengesellschaft, deren Geschäftsführer sich regelmäßig in Deutschland aufhielt, um dort Goldgeschäfte für diese anzubahnen, abzuschließen und abzuwickeln. Das Finanzamt ging von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Aktiengesellschaft aus, weil der Geschäftsführer ständiger Vertreter des Unternehmens im Sinne des § 13 AO gewesen sei. Das Finanzgericht (FG) sah die Sache allerdings anders und gab der Klage gegen den Körperschaftsteuerbescheid statt.

05.06.19 - Internationale Initiative "Open Government Partnership" soll die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter erhöhen
Die Deutsche Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative "Open Government Partnership" angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken. Die Linke hatte nach der Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG), gefragt. Das Bundeskabinett habe am 15. November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, wie auch die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

05.06.19 - Wirkung des Kohleausstiegs auf den CO2-Ausstoß
Ein Ankauf und Löschen von Emissionszertifikaten reicht nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung nicht als alleinige Maßnahme aus, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Es lasse sich zudem nicht konkret vorhersagen, wie sich die Preise im EU-Zertifikatehandel entwickeln werden, wie sich eine Löschung von Zertifikaten auf den Zertifikatepreis auswirken würde und wie der Markt darauf reagieren würde, erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion weiter. Welche energiepolitischen Maßnahmen zur Vermeidung von Kohlendioxid welche Kosten auslösen beziehungsweise nach sich ziehen, kann die Bundesregierung nicht angeben. Sie verweist auf unterschiedliche Kosten-Definitionen, und Annahmen. Das Thema werde allerdings bei der Planung berücksichtigt, mit welchen Maßnahmen die Klimaziele 2030 erreicht werden könnten.


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