05.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 25. Mai 2019 jährt sich das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, das erste Mal - Grund genug, Bilanz zu ziehen
Mit elDAS ist seit Mitte 2016 eine EU-Verordnung wirksam, auf deren Basis die elektronische Identifizierung und die Erbringung von Vertrauensdiensten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt wurde



05.07.19 - DSGVO – 1 Jahr danach: Ein Datenschützer zieht Bilanz
Am 25. Mai 2019 jährt sich das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, das erste Mal. Grund genug, Bilanz zu ziehen. Während sich im Vorfeld die Kritik an dem Gesetz häufte und in den Medien beispielsweise von Abmahnwellen die Rede war, blieben die Befürchtungen der Unternehmen diesbezüglich weitestgehend unbestätigt. "Doch auch ein Jahr nach Inkrafttreten gehört ein DSGVO-konformer Umgang mit sensiblen Daten noch immer nicht zum Alltag vieler Unternehmen", so Haye Hösel, Geschäftsführer und Gründer der Hubit Datenschutz GmbH & Co. KG. Besonders wenn es um gesetzeskonforme Websites, sichere Passwörter oder die Nutzung von Diensthandys geht, besteht weiterhin Handlungsbedarf. "Unternehmen sehen nicht immer den Sinn der DSGVO, sondern lediglich einen größeren Arbeitsaufwand. Aber immerhin schließen wir auch die Tür ab, wenn wir das Haus verlassen, obwohl dies einen zusätzlichen Aufwand bedeutet", betont Hösel.

05.07.19 - TÜV Trust IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV Austria mit Fragen und Antworten zu den wichtigsten Aspekten für Diensteanbieter und Anwender
Mit elDAS ist seit Mitte 2016 eine EU-Verordnung wirksam, auf deren Basis die elektronische Identifizierung und die Erbringung von Vertrauensdiensten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt wurde. Sie zeigt bereits deutliche Erfolge, allerdings verbirgt sich hinter der Umsetzung für Diensteanbieter und Anwender ein fachlich komplexer Prozess. TÜV Trust IT hat deshalb hierzu eine umfangreiche Praxishilfe herausgegeben. Mit elDAS ist erstmals die digitale Kommunikation von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern rechtsverbindlich, grenzüberschreitend, vollständig medienbruchfrei und sicher möglich. Dass diese Verordnung tatsächlich schon zu einer deutlichen Zunahme der qualifizierten Vertrauensdienste in Europa geführt hat, lässt sich an dem durch die EU geführten Verzeichnis der qualifizierten Anbieter ablesen: EU Trusted List of Trust Service Providers (TSL). Zudem wird die Nutzung von Vertrauensdiensten nach eIDAS in immer neuen Anwendungsbereichen zur Pflicht.

05.07.19 - Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk
Wird die gewinnmindernde Ausbuchung eines unbesicherten Konzerndarlehens nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert, ist diese Einkünftekorrektur entgegen der bisherigen Rechtsprechung nicht nach Art. 9 Abs.1 OECD-MustAbk gesperrt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 27. Februar 2019 I R 73/16 entschieden hat. In dem Fall des BFH, der das Jahr 2005 betrifft, führte eine deutsche GmbH für eine belgische Tochtergesellschaft ein nicht besichertes Verrechnungskonto. Nachdem die belgische Tochtergesellschaft in wirtschaftliche Schieflage geraten war, verzichtete die GmbH auf ihre Forderung aus dem Verrechnungskonto und buchte diese in ihrer Bilanz gewinnmindernd aus. Das Finanzamt neutralisierte diese Gewinnminderung jedoch nach § 1 Abs. 1 AStG. Das Finanzgericht (FG) sah die Sache im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH allerdings anders und gab der Klage statt.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

04.07.19 - Neue Softwarelösung für die EU-Verzollung von Amber Road

04.07.19 - GoBD-Archiv verwandelt steuerrelevante Daten in Dokumente

04.07.19 - Auswirkungen auf die Kundenbindung oder regulatorische Konsequenzen: Unternehmensvorstände sind in zunehmendem Maße verantwortlich


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen