10.12.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Wirtschaftskriminalität in Deutschland verlagert sich zunehmend ins Internet - Sowohl über Webseiten als auch über soziale Medien kommt es verstärkt zu Fällen von Anlagebetrug
Die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr werden nicht gesenkt



10.12.19 - BKA: Über drei Milliarden Euro Schaden durch Wirtschaftskriminalität
Die Wirtschaftskriminalität in Deutschland verlagert sich zunehmend ins Internet. Sowohl über Webseiten als auch über soziale Medien kommt es verstärkt zu Fällen von Anlagebetrug. Das ist ein Ergebnis des "Bundeslagebilds Wirtschaftskriminalität 2018", das durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Insgesamt gingen 2018 die Zahlen im Bereich der Wirtschaftskriminalität zurück: 50.550 Fälle wurden im Jahr 2018 polizeilich registriert, ein Rückgang um 31,8 Prozent im Vergleich zum Jahr davor (2017: 74.070 Fälle). Dieser deutliche Rückgang der Fallzahlen ist insbesondere auf ein im Jahr 2017 in Sachsen geführtes Verfahren mit mehr als 23.000 Anlagebetrugsdelikten zurückzuführen, die in die Statistik eingeflossen waren.

10.12.19 - Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen
Die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr werden nicht gesenkt. Der Finanzausschuss lehnte in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab, die die starre Verzinsung angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone als nicht realitätsnah bezeichnet hatte und den Zinssatz daher senken wollte. Nur die AfD-Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf zu, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. Die AfD-Fraktion wollte den Basiszinssatz nach Paragraf 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt.

10.12.19 - Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft
Im März 2018 ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft getreten. Damit wurden insbesondere die Schrankenregelungen, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft ermöglichen, erweitert und systematisch zusammengefasst, schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag. Nach Ansicht der Abgeordneten handelt es sich in vielen Punkten um einen wichtigen Fortschritt, der die Arbeit in Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und Archiven erleichtert und mehr Rechtssicherheit geschaffen habe. Allerdings sei gleichzeitig eine Befristung eingeführt worden, die nicht nur die neu eingeführten, sondern alle Schrankenregelungen für Bildung und Wissenschaft betreffe, so dass diese 2023 außer Kraft treten werden. Es gebe keinen Grund, dieses Damoklesschwert zu erhalten.


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