11.03.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein wissenschaftliches Forschungszentrum an der Universität Frankfurt am Main prüft die Wirkung der nach der Finanzkrise beschlossenen europäischen Maßnahmen auf den deutschen Finanzsektor
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle vorgelegt



11.03.19 - Finanzmarkt-Compliance: Es fehlt nach Ansicht der FDP-Fraktion bislang an einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung sämtlicher geltenden und geplanten Regulierungsmaßnahmen auf globaler, europäischer und nationaler Ebene
Ein wissenschaftliches Forschungszentrum an der Universität Frankfurt am Main prüft die Wirkung der nach der Finanzkrise beschlossenen europäischen Maßnahmen auf den deutschen Finanzsektor. Dabei gehe es auch um unerwünschte Nebenwirkungen und regulatorische Lücken, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Gutachten werde voraussichtlich Anfang 2019 veröffentlicht.

11.03.19 - Bundesregierung sieht die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" angesichts verschiedener Anfragen der Linken erreicht
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erkundigt hatte.

11.03.19 - Evaluierungsbericht zum Kulturgutschutzgesetz vorgelegt – Grütters: Deutschland schützt seine Kulturgüter mit zumutbarem Aufwand
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Kulturgutschutzgesetzes hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern zugesandt. Die Erhebung erfolgte in den Ländern und mit dem Statistischen Bundesamt, das auch die Auswertung der von den Ländern erhobenen Zahlen übernommen hat.

11.03.19 - Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren werde das Schlichtungsverfahren überwiegend als schneller, kostengünstiger und weniger aufwändig beschrieben
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle vorgelegt. In ihrer Unterrichtung, schreibt sie, seit dem 1. April 2016 seien bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. mit Sitz in Kehl 4.117 Verbraucheranträge eingegangen. Von den im Untersuchungszeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 formal abgeschlossenen 2.210 Verfahren sei es in 281 Fällen zu einem Erfolg im Sinne einer Einigung gekommen.


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