16.12.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Kaum eine Regelung im Rahmen des InstitutsVergV hat so viel Aufmerksamkeit erfahrenwie die Vorgabe zur Rückforderung bereits ausbezahlter Vergütungsbestandteile gemäß §20 Abs.6 InstitusVergV ("Clawback")
Umsetzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie (im Folgenden: AMLD5) in Deutschland nach den Vorgaben des Regierungsentwurfs des für Ende 2019 erwarteten Umsetzungsgesetzes



16.12.19 - Clawback gemäß InstitutsVergV: Rückforderung bei pflichtgemäßem Verhalten?
Kaum eine Regelung im Rahmen des InstitutsVergV hat so viel Aufmerksamkeit erfahrenwie die Vorgabe zur Rückforderung bereits ausbezahlter Vergütungsbestandteile gemäß §20 Abs.6 InstitusVergV ("Clawback"). Neben der – rechtspolitisch durchaus berechtigten – Diskussion dieses Instruments als solches steht dabei insbesondere die Frage nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer zivilrechtlich wirksamen Implementierung entsprechender Klauseln in den Arbeits- und Anstellungsverträgen der Betroffenen im Zentrum.

16.12.19 - Einsichtnahme ins Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldung
Der Regierungsentwurf der Bundesregierung vom 29.7.2019 zum GwG (GwG-RegE), basierend auf dem Referentenentwurf des Bundesministerium der Finanzen vom 20.5.2019 (GwG-RefE) zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.5.2018, im Folgenden auch Änderungsrichtlinie) sieht neben der Erweiterung der Verpflichtetenkreises und der Änderung einzelner Sorgfaltspflichten auch die Stärkung des bereits zuvor eingeführten Transparenzregisters vor.

16.12.19 - Umsetzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland
Dieser Beitrag befasst sich mit der Umsetzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie (im Folgenden: AMLD5) in Deutschland nach den Vorgaben des Regierungsentwurfs des für Ende 2019 erwarteten Umsetzungsgesetzes. Schwerpunkt der Betrachtung sind vorgesehene Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG).
Die AMLD5 - eine Änderungsrichtlinie zur AMLD – wurde am 19.6.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, trat am 9.7.2018 in Kraft und ist durch die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 10.1.2020 umzusetzen.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

13.12.19 - Die Nachunternehmerhaftung soll helfen, den Sozialleistungsbetrug einzudämmen, sie könne aber nicht für bessere Arbeitsbedingungen sorgen

13.12.19 - Gleichstellungsindex 2019: Mitgliedstaaten sind noch weit vom Ziel entfernt, Deutschland auf Platz zwölf

13.12.19 - BKA: Korruptionsstraftaten auf dem niedrigsten Stand seit fünf Jahren


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen