18.11.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Prozent der in einer Studie befragten IT-Security-Experten aus Deutschland sagen, dass leitende Angestellte in ihrem Unternehmen Cybersicherheits-Richtlinien aufweichen oder ignorieren
Mit Urteil vom 01.10.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut die große Bedeutung der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Internet bekräftigt



18.11.19 - EuGH stärkt die datenschutzrechtliche Einwilligung im Internet
Mit Urteil vom 01.10.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut die große Bedeutung der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Internet bekräftigt. Demnach genügen vom Nutzer unveränderte, vorbelegte Auswahlfelder nicht den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: Der EuGH hat erneut die Wichtigkeit der freien und informierten datenschutzrechtlichen Einwilligung hervorgehoben. Diese Botschaft ist gerade in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung, in der es mitunter immer schwieriger wird die eigenen Daten zu kontrollieren, ein wichtiges Zeichen. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber dies bei der anstehenden Novellierung des Telemediengesetzes berücksichtigt.

18.11.19 - Studie: Viele leitende Angestellte weichen Cybersicherheits-Richtlinien auf oder ignorieren sie
Prozent der in einer Studie befragten IT-Security-Experten aus Deutschland sagen, dass leitende Angestellte in ihrem Unternehmen Cybersicherheits-Richtlinien aufweichen oder ignorieren. Dies ist eines der brisantesten Ergebnisse der heute von Bitdefender veröffentlichten Studie "Hacked Off!". Dafür wurden im Rahmen einer internationalen Umfrage unter mehr als 6.000 IT-Security-Experten in acht Ländern auch 515 in Deutschland tätige Security-Spezialisten befragt. Ziel war es, herauszufinden, was ihnen Druck macht, wie sich dieser auf die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen auswirkt, und was die Befragten als die besten Strategien zur Gewährleistung der Sicherheit von Unternehmen ansehen.

18.11.19 - EuGH stellt klar, dass gegenüber dem Nutzer auch Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter gemacht werden müssen
Nach einem Urteil des EuGH vom Dienstag (C-673/17) müssen Internetnutzer dem Setzen sogenannter Cookies aktiv zustimmen. Ein Kästchen mit einem voreingestellten Häkchen, das durch die Betätigung der Schaltfläche für die Teilnahme an einem Gewinnspiel akzeptiert wird, genügt den Anforderungen an eine aktive Einwilligung für den konkreten Fall nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den im Endgerät des Nutzers der Website gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt. Dazu eine Einschätzung von Datenschutz- und IT-Rechtsexperte Dr. Martin Pflüger, Partner im Münchner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells.


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