23.04.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Anfang 2019 hatten 37.874 Gewerbetreibende eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler
Nach Erkenntnissen des IFEU-Instituts weise die Produktion von Einweg-Papiertragetaschen mit Blick auf die Bilanzgrößen Klimarelevanz und kumulierte Energieaufwand tendenziell ökologische Vorteile gegenüber leichten Kunststofftragetaschen auf



23.04.19 - Attac-Entscheidung gefährdet politische Arbeit kritischer NGOs
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. wertet die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit von Attac als eine Gefährdung der politischen Arbeit kritischer NGOs in Deutschland. Das Urteil, das am 26. Februar 2019 bekanntgemacht wurde, öffnet das Tor zum Entzug der Gemeinnützigkeit für viele weitere zivilgesellschaftliche Vereinigungen, etwa die Deutsche Umwelthilfe oder Campact. Mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit drohen der Verlust von Reputation in der Gesellschaft einerseits und der Wegfall notwendiger Finanzierungsmittel für die zivilgesellschaftliche Arbeit andererseits. "Entscheidend ist die politische Dimension des Urteils, das zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Einschränkung der zivilgesellschaftlichen Meinungsbildung in der Gesellschaft führen kann.

23.04.19 - Umwelt-Compliance: Im Hinblick auf den Verbrauch von Kunststofftragetaschen zeige sich ein Rückgang in der Nutzung
Nach Erkenntnissen des IFEU-Instituts weise die Produktion von Einweg-Papiertragetaschen mit Blick auf die Bilanzgrößen Klimarelevanz und kumulierte Energieaufwand tendenziell ökologische Vorteile gegenüber leichten Kunststofftragetaschen auf, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7686). Im Hinblick auf die aquatische Eutrophierung und die Versauerung seien hingegen leichte Kunststofftragetaschen in der Produktion im Vorteil.

23.04.19 - Die Bundesregierung strebt den Angaben zufolge eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an
Anfang 2019 hatten 37.874 Gewerbetreibende eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. Hinzu kamen 191 Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater, wie aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7795) der FDP-Fraktion hervorgeht. Nach Schätzungen der zuständigen Länder hätten rund 80 Prozent der Gewerbetreibenden sowohl eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler als auch eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler.

23.04.19 - Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen
Die Finanzmarktregulierung folgt nach Angaben der Deutschen Bundesregierung einem technologieneutralen Ansatz. Unternehmen, die erlaubnispflichtige Geschäfte betrieben, würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Dies sei unabhängig davon, ob es sich um "tradierte oder moderne Finanzinstitute" handele, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7794) der FDP-Fraktion.


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