25.02.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


In einem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob und in welcher Weise der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft im Rahmen seiner Pflicht, die Vorstandsmitglieder zu überwachen, zur Durchführung einer internen Untersuchung berechtigt oder sogar verpflichtet sein kann
Die Europäische Kommission hat die US-Behörden aufgefordert, bis zum 28. Februar 2019 eine ständige Ombudsperson für den Datenschutz zu benennen



25.02.19 - EU-US-Datenschutzschild: Europäische Kommission pocht auf Ernennung einer ständigen Ompudsperson
Die Europäische Kommission hat die US-Behörden aufgefordert, bis zum 28. Februar 2019 eine ständige Ombudsperson für den Datenschutz zu benennen. Die Ombudsperson soll sich um Beschwerden über den Zugriff von US-Behörden auf personenbezogene Daten kümmern, die aus der EU im Rahmen des Datenschutzschilds an teilnehmende Unternehmen in den USA wie Google und Microsoft übermittelt werden. Die Überprüfung zeigt, dass der Datenschutzschild im Großen und Ganzen ein Erfolg ist. Über 3850 Unternehmen wurden zertifiziert, darunter Konzerne wie Google, Microsoft und IBM, aber auch viele KMU", so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt. "Wir erwarten jetzt von unseren amerikanischen Partnern, dass sie eine ständige Ombudsperson benennen, damit wir garantieren können, dass die Beziehungen zwischen EU und USA im Bereich des Datenschutzes uneingeschränktes Vertrauen verdienen."

25.02.19 - Werden angebliche Compliance-Verstöße in einem Unternehmen aufgearbeitet, kann dies mittelbar und mit zeitlicher Verzögerung auch Auswirkungen auf die Aufsichtsratsmitglieder haben
In ihrem Beitrag geht die Autorin der Frage nach, ob und in welcher Weise der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft im Rahmen seiner Pflicht, die Vorstandsmitglieder zu überwachen, zur Durchführung einer internen Untersuchung berechtigt oder sogar verpflichtet sein kann. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass die effektive Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe eine eigene interne Untersuchung durch den Aufsichtsrat erfordern kann. Entscheidend ist hierbei insbesondere, dass der Aufsichtsrat nicht in Konflikt mit der Geschäftsführungsautorität des Vorstands gerät. Es findet unter keinen Umständen eine Verlagerung der originären Aufklärungskompetenz des Vorstands auf den Aufsichtsrat statt. In Betracht kommt lediglich, dass beide Organe parallele Untersuchungen durchführen und - soweit dem kein Interessenskonflikt entgegensteht - miteinander kooperieren.

25.02.19 - Abgesehen von einzelnen Fachgesetzen besteht in Deutschland keine Pflicht zur Meldung eines Compliance-Verstoßes an Behörden
Im größten Mordprozess der Bundesrepublik Deutschland hätten wohl etliche Opfer des Krankenpflegers Niels H. gerettet werden können, wenn die Behörden früher informiert worden wären. Bei Wirtschaftsdelikten ist die Ausgangslage anders. Aber auch hier stellt sich bei Verdachtsmomenten und beim Abschluss interner Ermittlungen für die Organe der Gesellschaft die Frage, ob man die Behörden einschalten soll. Der folgende Beitrag behandelt die Frage, wann eine Selbstanzeige erfolgen muss oder sollte - und wann nicht.

25.02.19 - Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Whistleblowing
"To blow the whistle" bedeutet im wörtlichen Sinne "die Pfeife blasen" und ist zunächst einmal völlig wertfrei. Nicht wegzudenken ist die Pfeife bis heute im Fußball, wo sie dem Schiedsrichter als unparteiischer Instanz als Kommunikationsmittel zur Ordnung des Geschehens und insofern mittelbar der Einhaltung von Rechtsvorschriften und Normen dient. Neben dieser zweifelsfrei sinnvollen und positiven Bedeutung des Pfeifeblasens gibt es allerdings auch eine eher negative Assoziation im Sinne von verpfeifen. Schon im Kindergarten heißt es: "Petzen ist doof" und es macht meist auch einsam. Auf August Heinrich Hoffmann von Fallersleben geht das Zitat zurück "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant".


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