25.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor einer Aufweichung der Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten für Unternehmen
Die Deutsche Bundesregierung hält die vom Bundesverwaltungsamt vor jedem internationalen Flug erhobenen Fluggastdaten ("Passenger Name Records", PNR) für einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität



25.07.19 - Datenschutzbeauftragte: Lockerung der Benennungspflicht gefährdet Digitalisierung im Mittelstand
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor einer Aufweichung der Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten für Unternehmen. "Auch wenn kleine und mittelständische Betriebe keinen Datenschutzbeauftragten mehr benennen brauchen, müssen sie die Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen", sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am Dienstag zur Eröffnung der BvD-Verbandstage in Berlin. Spaeing reagierte damit auf Bestrebungen aus der Politik, die bisherige Benennungspflicht zu lockern. Bislang müssen Unternehmen laut Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mehr als zehn Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Derzeit kursieren Vorschläge, diese Grenze auf 50 Personen anzuheben, die überwiegend mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.

25.07.19 - Linke befragt Bundesregierung zur Nutzung von Fluggastdaten beim Zoll
Die Deutsche Bundesregierung hält die vom Bundesverwaltungsamt vor jedem internationalen Flug erhobenen Fluggastdaten ("Passenger Name Records", PNR) für einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität. Durch eine frühzeitige Übermittlung der Daten bei einer Übereinstimmung mit Fahndungsdatenbeständen werde eine effektivere und effiziente Durchführung von Zollkontrollen ermöglicht, schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Möglichkeit zur Erstellung von Mustern könnte dabei zukünftig die Effizienz weiter steigern.

25.07.19 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) informiert die Deutsche Bundesregierung in einer Unterrichtung. Zu den Vorschlägen des Bundesrates heißt es unter anderem, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, dass es erforderlich ist, einen festen Schwellenwert für die Erfassung von Aktionärsdaten einzuführen.


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