29.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Vergütung von Vorständen börsennotierter Unternehmen stand im Fokus einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses
Gesundheits- und Sozialexperten befürworten grundsätzlich einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen der Selbstverwaltung



29.07.19 - Grünen-Fraktion mit der Forderung von verbindlichen Vorgaben für die Besetzung von Spitzenfunktionen im Gesundheitswesen
Gesundheits- und Sozialexperten befürworten grundsätzlich einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen der Selbstverwaltung. Allerdings werden verbindliche Frauenquoten teilweise kritisch gesehen, wie eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ergab. Mehrere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung wie auch in schriftlichen Stellungnahmen dafür aus, mit einer Reorganisation von Abläufen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. In der Expertenanhörung ging es konkret um einen Antrag der Grünen-Fraktion mit der Forderung von verbindlichen Vorgaben für die Besetzung von Spitzenfunktionen im Gesundheitswesen. Frauen seien in Führungspositionen der Krankenkassen und ihrer Verbände, den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stark unterrepräsentiert. Dies stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen.

29.07.19 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Die Vergütung von Vorständen börsennotierter Unternehmen stand im Fokus einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Anlass der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten gut zweistündigen Sitzung war der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (2017/828), die die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern will. Der kurz ARUG II genannte Entwurf sieht neben der Regelung von Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung (say on pay) eine Verbesserung der Möglichkeiten der börsennotierten Gesellschaften zur Kommunikation mit ihren Aktionären (know your shareholder), Regelungen zu Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen (related party transactions) sowie Transparenzpflichten für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater vor.

29.07.19 - Umfrage: 84 Prozent der Teilnehmer in Deutschland halten EU-DSGVO nicht für eine Verbesserung
Suse führte im April 2019 eine Google-Umfrage unter 2.000 erwachsenen Bundesbürgern durch, parallel dazu wurden auch Teilnehmer in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befragt. Dabei zeigte sich, dass nur 16 Prozent der befragten Deutschen denken, die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung der EU) gebe ihnen die Kontrolle über ihre Daten – im Umkehrschluss sieht die Mehrheit von 84 Prozent der Befragten die Regelung nicht als Verbesserung. In Frankreich sehen hingegen 24 Prozent und in Großbritannien sogar 34 Prozent der Befragten in der EU-DSGVO eine positive Entwicklung. Ansonsten zeigen die Ergebnisse in den drei Ländern ein sehr ähnliches Bild. 62 Prozent der befragten Deutschen sind besorgt darüber, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Mit 54 Prozent sagt außerdem mehr als die Hälfte, dass es sie interessiert, wo ihre Daten gespeichert werden. Hier offenbart sich allerdings ein Problem, denn trotz des großen Interesses wissen die allermeisten befragten Deutschen (68 Prozent) nicht, welche Daten über sie erhoben und gespeichert werden. Das hat offenbar auch damit zu tun, dass Verbraucher die Mühe scheuen, sich näher mit den Informationen, die ein Unternehmen zur Cyber-Sicherheit bereitstellt, beziehungsweise dessen Vergangenheit zu beschäftigen. In der Umfrage geben 54 Prozent der Teilnehmer an, dass sie derartige Informationen nicht berücksichtigen, bevor sie sich für Dienste anmelden.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

26.07.19 - Hogan Lovells: Interne Untersuchungen für Unternehmen immer brennenderes Thema

26.07.19 - Per Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden

26.07.19 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen