03.09.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei der Beurteilung der Frage, wie hochrangige Amtsträger, namentlich Minister bzw. Senatoren, Staatssekretäre, Bürgermeister, Stadträte oder Behördenleiter mit Freikarten und Einladungen umgehen sollen, herrscht große Unsicherheit unter den Beteiligten und den behördlichen Compliance-Abteilungen
Gleich zwei aktuelle gesetzgeberische Initiativen befassen sich mit unternehmensbezogenen Straftaten und Rechtsverstößen



03.09.30 - Dienst- und strafrechtliche Risiken bei Einladungen oder der Überlassung von Freikarten für hochrangige Amtsträger
Bei der Beurteilung der Frage, wie hochrangige Amtsträger, namentlich Minister bzw. Senatoren, Staatssekretäre, Bürgermeister, Stadträte oder Behördenleiter mit Freikarten und Einladungen umgehen sollen, herrscht große Unsicherheit unter den Beteiligten und den behördlichen Compliance-Abteilungen. Darf ein Minister eine Einladung zu einem gesellschaftlich bedeutsamen Ball oder zu einer Opernpremiere annehmen? Wie ist die Einladung eines Bürgermeisters zu einem Richtfest anlässlich eines Bauvorhabens in seinem Bezirk zu beurteilen. Wie soll ein Staatssekretär mit Freikarten zu einem Bundesligaspiel oder zum DFB-Pokalfinale umgehen? Und weiter: wer entscheidet über die Zulässigkeit der Annahme?

03.09.20 - Interne Ermittlungen im Spannungsfeld zwischen Unternehmensstrafrecht und Whistleblowing
Gleich zwei aktuelle gesetzgeberische Initiativen befassen sich mit unternehmensbezogenen Straftaten und Rechtsverstößen: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz v. 20.4.2020 (nachfolgend: "RefE") eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft (nachfolgend: "VerSanG-E") sowie die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden ("Whistleblower-Richtlinie", nachfolgend "WBRL"). Beide Vorhaben weisen den sog. "Internen Ermittlungen" eine zentrale Rolle zu, mögliche Straftaten und Rechtsverstöße im Unternehmen aufzuklären und abzustellen.

03.09.20 - Unionsweite Rechtspflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems
Am 26.11.2019 ist die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz ("Whistleblowing-RL") veröffentlicht worden und im Dezember 2019 in Kraft getreten. Den nationalen Gesetzgebern bleiben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben dieser Richtlinie in nationale Regelungen zum Hinweisgeberschutz umzusetzen. Ziel der Whistleblowing-RL ist, auf EU-Ebene durch verpflichtende einheitliche Rahmenbedingungen für Hinweisgebersysteme einen garantierten Mindestschutz für Hinweisgeber zu schaffen und dadurch Impulse für Meldungen von Rechtsverstößen in Unternehmen und Gemeinden zu setzen. Mit de Harmonisierung sollen der Schutz der finanziellen Interessen der Union gestärkt und die Entwicklung des Binnenmarkts erreicht werden.


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