08.09.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


In Theorie und Praxis werden verschiedene Organisationsformen für das Compliance-Management in Familienunternehmen und Nicht-Familienunternehmen diskutiert
Angesichts der Tatsache, dass die Compliance-Landschaft zunehmend komplexer wird und immer neue Richtlinien und Vorschriften hinzukommen, müssen weltweit tätige Unternehmen eine wachsende Anzahl von Gesetzen und Verbraucherwünschen berücksichtigen, um Risiken erfolgreich zu minimieren



08.09.20 - Compliance-Organisation in Familienunternehmen -Theoretische Möglichkeiten und empirische Validierung
In Theorie und Praxis werden verschiedene Organisationsformen für das Compliance-Management in Familienunternehmen und Nicht-Familienunternehmen diskutiert. Die verschiedenen organisatorischen Möglichkeiten haben jeweils Vor- und Nachteile in Bezug auf Kompetenzen, institutionelle Spannungsfelder und funktionale Spezialisierungen. Der vorliegende Beitrag vergleicht die möglichen Alternativen zur Benennung von Compliance-Officer in Familienunternehmen mit den Ergebnissen einer empirischen Studie des Aalener Instituts für Unternehmensführung (AAUF) aus dem Jahr 2018.

08.09.20 - Das Compliance-Risiko in Deutschland: Was Unternehmen wissen müssen
Angesichts der Tatsache, dass die Compliance-Landschaft zunehmend komplexer wird und immer neue Richtlinien und Vorschriften hinzukommen, müssen weltweit tätige Unternehmen eine wachsende Anzahl von Gesetzen und Verbraucherwünschen berücksichtigen, um Risiken erfolgreich zu minimieren. In Deutschland beinhaltet dies die Erfüllung gesetzlicher Auflagen an zahlreichen Fronten. Was bedeutet das für Compliance-Manager? Was kostet uns Korruption? Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat festgestellt, dass der Kostenaufwand allein für Bestechung pro Jahr mehr als eine Billion US-Dollar beträgt. Hinzu kommen 1,6 Billionen US-Dollar für Korruption. Die OECD betont: "Es ist nicht nur eine Frage der Ethik – wir können uns eine solche Verschwendung einfach nicht leisten."

08.09.20 - Verbandssanktionengesetz (E-VerSanG): Es geht weiter!
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte am 23. August 2019 einen nicht abgestimmten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität veröffentlicht. Am 21. April 2020 – drei Monate nach dem angekündigten Termin – geht nun ein abgestimmter Referentenentwurf zur weiteren Abstimmung an die Verbände. Das vielleicht Aufregendste an dieser Entwurfsfassung sind Namens- und Terminologieänderungen: Ursprünglich war das Artikelgesetz, dass den Rahmen um den eigentlichen Kern – das Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten, kurz Verbandssanktionengesetz oder VerSanG (als Entwurf im Folgenden E-VerSanG) – bildet, der "Bekämpfung der Unternehmenskriminalität" gewidmet.


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