19.06.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Leider verpasst der Vorschlag zur Novellierung des Jugendmedienschutzes die Chance, eine kohärente Lösung für das digitale Zeitalter zu schaffen
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Klinikum Burgenlandkreis GmbH, Naumburg/Saale, durch die private SRH Kliniken GmbH, Heidelberg, in der ersten Prüfungsphase kurzfristig freigegeben



19.06.20 - eco kritisiert praxisuntaugliche Mehrfachregulierung beim Jugendmedienschutz
Für eco stellt der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) keine praktikable Lösung für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes und unterstützt den Grundgedanken, Kindern und Jugendlichen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Doch der vorgelegte Entwurf bleibt hinter den selbst gesteckten Zielen in der Praxis weit zurück. Durch die Vielzahl der parallelen Regelungen im Bereich des Jugendmedienschutzes, droht eine Zerklüftung des Rechts, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen führen wird.

19.06.20 - Bundeskartellamt erlaubt Krankenhausfusion im Thüringer Burgenlandkreis
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Klinikum Burgenlandkreis GmbH, Naumburg/Saale, durch die private SRH Kliniken GmbH, Heidelberg, in der ersten Prüfungsphase kurzfristig freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch im Gesundheitswesen hat der Wettbewerb zwischen den Anbietern eine wichtige Funktion. Mit der Fusionskontrolle prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch nach dem Zusammenschluss zweier Krankenhäuser hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. Durch den Wettbewerb untereinander müssen sich Krankenhäuser um die Patienten bemühen und haben Anreize, in Qualität und Innovation zu investieren. Das sichert die Behandlungsqualität zum Wohle der Patienten. Wettbewerbsschutz unterstützt somit die gesundheitspolitischen Ziele im Krankenhauswesen."

19.06.20 - Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten
Bis 2030 sollen mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Ladestationen. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt. Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und bei Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten. So wird gewährleistet, dass Ladepunkte rasch errichtet werden können, wenn diese erforderlich werden.


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