20.01.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Den Gestaltungsmissbrauch durch sogenannte Share Deals will die FDP-Fraktion verhindern
Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben, können den Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche im Fall der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen



20.01.20 - Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten – Nachweis von Gesellschafterforderungen
Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben, können den Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche im Fall der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 02.07.2019 - IX R 13/18 bekräftigt. Bestreitet das Finanzamt (FA), dass eine in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesene Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter bestand, spricht die Feststellung des Jahresabschlusses indiziell dafür, dass dem Gesellschafter eine Forderung in der ausgewiesenen Höhe zustand.

20.01.20 - Die FDP-Fraktion fordert, dass eine Steuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen nur dann entstehen soll, wenn eine Gesellschaft erworben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend aus dem Eigentum an Grundstücken besteht
Den Gestaltungsmissbrauch durch sogenannte Share Deals will die FDP-Fraktion verhindern. In einem Antrag wirft sie der Deutschen Bundesregierung vor, mit ihrem Regierungsentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes keine effektive Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Share Deals erreichen zu können. In dem Antrag der FDP-Fraktion heißt es, gerade die Gestaltungen, bei denen Grundstücke gezielt in Gesellschaften übertragen werden, um sie unter Einsatz eines sogenannten RETT-Blockers steuerfrei verkehrsfähig zu machen, würden mit dem Entwurf der Regierung weiterhin möglich bleiben. Statt einer Minderheitsbeteiligung von fünf Prozent werde für solche Gestaltungen künftig eine von zehn Prozent gewählt werden, um den vorgaben der Regierung zu entsprechen. Zudem werde der Mehrheitsgesellschafter diese Minderheitsbeteiligung künftig nicht bereits nach fünf Jahren, sondern erst nach zehn Jahren erwerben.
20.02.20 - Bundesregierung lehnt ab: Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen
Die Deutsche Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen den Vorschlägen nicht zugestimmt. Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von einem nationalen CO2-Preis auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden.


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