27.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Datenschutz und Datensicherheit sind nach Angaben der Deutsche Bundesregierung zentrale Anforderungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Patientenakte (ePA)
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass rechtsextreme Gruppierungen personenbezogene Daten über Melderegisterauskünfte bezogen haben



27.03.20 - Neben der erhöhten Schutzbedürftigkeit ist es aufgrund der Sensibilität von Gesundheitsdaten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung jedes Einzelnen nach Ansicht der Fragesteller wichtig, selbst entscheiden zu können, wer Einblick in oder Zugriff auf seine Gesundheitsdaten hat
Datenschutz und Datensicherheit sind nach Angaben der Deutsche Bundesregierung zentrale Anforderungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Patientenakte (ePA). Der höchstmögliche Schutz der Gesundheitsdaten stehe dabei im Mittelpunkt, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Eine detaillierte Klärung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einwilligung der Versicherten in den Zugriff auf Daten der ePA werde in einem Gesetzentwurf geregelt, der im ersten Quartal 2020 vorgelegt werden solle.

27.03.20 - Gesetzliche Regelungen zur Melderegisterauskunft verfolgten "ein legitimes Regelungsziel"
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass rechtsextreme Gruppierungen personenbezogene Daten über Melderegisterauskünfte bezogen haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass sie mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen habe, "im Melderecht gesetzliche Änderungen umzusetzen, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten". Die betroffenen Personen sollten durch eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) besser vor Gefahren geschützt werden, die ihnen auf Grund der Erteilung von Melderegisterauskünften entstehen können.

27.03.20 - Statt teurer Gerichtskosten: So funktionieren Schlichtungsstellen
Mangelhafte Ware, Ärger mit dem Handwerker oder dem Mobilfunkanbieter? Wenn sich keine Einigung mit Unternehmen abzeichnet, haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an sogenannte Verbraucherschlichtungsstellen zu wenden. Diese sind leicht zugänglich, kostengünstig und ersparen häufig den Gang zum Gericht. Was Sie wissen sollten. Die neue Waschmaschine wird beschädigt geliefert und der Online-Händler sorgt nicht für Ersatz. Der Handwerker leistet schlechte Arbeit oder es gibt Streit mit der Versicherung. In Fällen wie diesen können sich Verbraucher an Verbraucherschlichtungsstellen wenden. Die Idee dahinter: eine schnelle und kostengünstige Einigung außerhalb des Gerichts.


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