12.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die "Allianz für Lobbytransparenz" fordert die Koalitionspartner auf, sich beim Lobbyregister nicht mit einer Proforma-Lösung zufrieden zu geben
Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die von Süddeutscher Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung geplante, gemeinsame Vermarktung überregionaler Anzeigen



12.01.21 - Das Lobbyregistergesetz muss einen gleichberechtigten Zugang zum politischen Entscheidungsprozess für alle Interessenvertreterinnen und -vertreter schaffen
Die "Allianz für Lobbytransparenz" fordert die Koalitionspartner auf, sich beim Lobbyregister nicht mit einer Proforma-Lösung zufrieden zu geben: Ein wirklich gutes Lobbyregistergesetz muss einen legislativen Fußabdruck enthalten. Auch die vorgesehenen Ausnahmen untergraben das Ziel des Gesetzentwurfs. Denn nur mit einer konsequenten und umfassenden Lösung wird volle Transparenz erreicht – und damit das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess tatsächlich gestärkt. Beide Aspekte werden bislang noch nicht berücksichtigt. Ohne einen legislativen Fußabdruck bleiben die Inhalte der Lobbyarbeit auch künftig im Dunkeln – das Register wäre eine inhaltsleere Liste. Für echte Nachvollziehbarkeit der Lobbyarbeit muss die Genese eines Gesetzes in der Gesetzesbegründung dokumentiert werden.

12.01.21 - Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat
Mit Urteil vom 13.08.2020 – VI R 1/17 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat. Die Klägerin betrieb einen Paketzustelldienst im gesamten Bundesgebiet. Soweit sie in Innenstädten bei den zuständigen Behörden keine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung erhalten konnte, die ein kurzfristiges Halten zum Be- und Entladen in ansonsten nicht freigegebenen Bereichen (z.B. Halteverbots- oder Fußgängerzonen) unter bestimmten Auflagen ermöglicht hätte, nahm sie es hin, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhielten. Wenn für diese Ordnungswidrigkeit Verwarnungsgelder erhoben wurden, zahlte die Klägerin diese als Halterin der Fahrzeuge.

12.01.20´1 - Gemeinsame Anzeigenvermarktung von FAZ und SZ ist kartellrechtlich unbedenklich
Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die von Süddeutscher Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung geplante, gemeinsame Vermarktung überregionaler Anzeigen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Ergebnis haben wir keine Bedenken gegen die Kooperation. Die Vorteile überwiegen hier die mögliche Wettbewerbsbeschränkung. Auch die Kunden werden von der geplanten Zusammenarbeit profitieren. Wir haben zahlreiche Agenturen und Werbekunden befragt. Verschlechterungen der Konditionen werden nicht befürchtet. Die Kunden gehen vielmehr davon aus, dass sich der mit einer Kampagnenbuchung verbundene Aufwand zu ihrem Vorteil reduziert."


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