17.11.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Anteil der IT in Produkten und Dienstleistungen sowie als Enabler zur Prozesssteuerung nimmt mit zunehmendem Digitalisierungsfortschritt signifikant zu. Diese Entwicklungen erkennen immer mehr Investoren und führen eine IT Due Diligence durch.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Jahr 2018 aufgefordert, gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) Auskünfte zur Aufklärung des Dieselskandals zu erhalten.


17.11.21 - Studie: Investoren legen mehr Wert auf eine IT Due Diligence bei Unternehmenstransaktionen
Die Digitalisierung rückt die Bedeutung der IT auch bei Investoren immer mehr in den Mittelpunkt: Während in der Vergangenheit 44 Prozent der von Lünendonk befragten Investoren regelmäßig eine Bewertung der IT-Prozesse (IT Due Diligence) im Rahmen von Übernahmen, Carve-outs oder Beteiligungen vorgenommen haben, werden in Zukunft 68 Prozent eine entsprechende IT Due Diligence als Standard etablieren. Insbesondere bei Carve-outs und dem Kauf von Unternehmen schätzen Investoren die Bedeutung einer strukturierten und intensiven IT Due Diligence als besonders hoch ein. 52 Prozent der Investoren erwarten darüber hinaus, dass die IT in Zukunft ein erfolgskritischer Faktor für den Erfolg eines M&A-Projektes sein wird. Aktuell ist dies nur bei 13 Prozent der Fall. Mario Zillmann, Partner bei Lünendonk & Hossenfelder und Studienautor, kommentiert die aktuellen Entwicklungen im M&A-Markt wie folgt: "Das Bild von der IT als reine Supportfunktion und Kostenfaktor verändert sich gerade im Zuge der Digitalisierung. Immer mehr Produkte und Services basieren auf Software und digitalen Technologien wie Cloud, Internet-of-Things (IoT) oder Künstlicher Intelligenz."

17.11.21 - Dieselskandal: Andreas Scheuer und die Mär von der maximalen Transparenz
Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Jahr 2018 aufgefordert, gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) Auskünfte zur Aufklärung des Dieselskandals zu erhalten. Statt, wie gesetzlich vorgesehen, innerhalb von einem Monat Auskunft zu erteilen, beauftragte Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) die bekannt teure Anwalts- und Beratungsfirma KPMG damit, die berechtigten Auskunftsansprüche zu torpedieren. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten erhielt Transparency Deutschland im Februar 2021 4.228 größtenteils geschwärzte Seiten. Obwohl ein weiteres gerichtliches Vorgehen mit Blick auf die Schwärzungen inhaltlich angebracht erschiene, bricht Transparency Deutschland das Verfahren an dieser Stelle ab. Denn in absehbarer Zeit ist kein brauchbares Ergebnis zu erwarten und der dauernde Aufwand durch die von Transparency beauftragte Anwaltskanzlei Partsch und Partner kann nicht länger mit einer "pro bono"-Gebühr erledigt werden. Mit der Klagerücknahme kommt die Organisation außerdem ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl nach, da sich die Kosten für die Steuerzahlenden durch die Mandatsübertragung auf KPMG bereits auf mindestens 300.000 Euro summieren.

17.11.21 - Regierung: Kein Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.


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