18.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDRL1) und der damit verbundenen Harmonisierung der Zahlungsdienste in der Europäischen Union ist es Zahlungsinstituten gestattet, Agenten zu bestellen.
Im Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG) verabschiedet.


18.08.21 - Agenten im Sinne des ZAG: Ein Agent ist "jede natürliche oder juristische Person, die als selbständiger Gewerbetreibender im Namen eines Instituts Zahlungsdienste ausführt"
Seit der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDRL1) und der damit verbundenen Harmonisierung der Zahlungsdienste in der Europäischen Union ist es Zahlungsinstituten gestattet, Agenten zu bestellen. Seit dem Jahr 2011 sind Agenten von Zahlungsinstituten Verpflichtete unter dem GWG. In der Praxis sind Agenten im EWR fast ausschließlich im Finanztransfergeschäft gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 ZAG3 tätig und agieren als Vertriebspartner für zahlreiche Zahlungsinstitute In der Regel dienen die Agenten als erste Anlaufstelle für die Bargeldannahme mit dem Zweck der Zurverfügungstellung von hauptsächlich Bargeld im gewünschten Empfangsland (Geldversand) oder als Bargeldauszahlung an einem Empfänger im Inland (Geldempfang). Zu den etwa 5.500 in Deutschland tätigen Agenten zählen neben wenigen Banken hauptsächlich unterschiedliche Unternehmen und Einzelhändler aus dem Nicht-Finanzsektor, für die das Finanztransfergeschäft eine reine Nebentätigkeit zu ihrer Haupttätigkeit darstellt.

18.08.21 - Europäische Staatsanwaltschaft ante portas
Im Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG) verabschiedet. Damit wurde seitens des bundesdeutschen Gesetzgebers die Aufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft in das deutsche Recht ermöglicht. Grundlage des Gesetzes ist die Verordnung (EU) 2017/1939 des Europäischen Rates vom 12.10.2017 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO). Das EUStAG dient der nationalen Anpassung an die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung zwecks bundeseinheitlicher Geltung. Mit den Neuregelungen vor allem im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der Strafprozessordnung (StPO) sollen die Positionen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) bzw. der deutschen Staatsanwälte in der staatsanwaltschaftlichen Struktur der Bundesrepublik Deutschland definiert werden.

18.08.21 - Steigende Compliance-Erwartungen und unternehmerisches Risiko oder Das Bett des Prokrustes
Prokrustes ist eine Figur aus der griechischen Mythologie, ein Gastwirt, der die Wanderer in sein Haus einlud und ihnen ein Bett zum Nachtlager anbot - den großen Gästen ein kurzes, den kleinen Gästen ein langes. Sogleich ging er daran, seine Gäste auf das Bett hin anzupassen: Den großen Gästen kürzte er die Gliedmaßen, den kleinen Gästen zog er sie in die Länge, bis alles passte. Spricht man von den "Methoden des Prokrustes", verstehen wir darunter rabiate und unangemessene Lösungen eines Problems. In der Unternehmensrealität und speziell im Compliance-Bereich finden wir dieses Phänomen in verschiedener Hinsicht: Zum einen sehen wir immer wieder, dass beim Management von Compliance-Risiken im Unternehmen reale, erhebliche Risiken zugunsten von weniger gravierenden Risiken verdrängt werden, etwa weil letztere besser beherrschbar erscheinen oder man für diese schon eine fertige Lösung parat hat.


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