19.03.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


In seiner Sitzung am 28. Januar 2021 unter Leitung des Abgeordneten Kay Gottschalk (AfD) beschäftigte sich der 3. Untersuchungsausschuss (Wirecard) vor allem mit der Rolle der bayerischen Behörden.
Zum Europäischen Datenschutztag plädiert der BvD dafür, Datenschutz bei der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil zu verstehen.


19.03.21 - Wirecard: "Finanzorientierte Dax-Konzerne hatten wir nicht in Bearbeitung", sagte Martin Mulzer, der in der Bezirksregierung Niederbayern für Geldwäscheprävention verantwortlich ist
In seiner Sitzung am 28. Januar 2021 unter Leitung des Abgeordneten Kay Gottschalk (AfD) beschäftigte sich der 3. Untersuchungsausschuss (Wirecard) vor allem mit der Rolle der bayerischen Behörden. Auch bei dieser Sitzung setzte sich ein Muster fort, das dem Ausschuss bereits bekannt ist: Die institutionelle Verantwortung für ein Unternehmen wie Wirecard lässt sich kaum eindeutig zuordnen. Geladen waren unter anderem der bayerische Staatsminister des Innern, der Leiter der Geldwäscheprävention beim Bezirk Niederbayern und ein ehemaliger Landespolizeichef. Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Staatsminister des Innern, sieht nach den Ereignissen um Wirecard erheblichen Reformbedarf. "Bei dieser Angelegenheit sind Lücken zutage getreten", sagte Herrmann. Es wäre sinnvoll, dass ein Unternehmen wie die Wirecard AG einer umfangreichen Aufsicht unterliegt. Bisher sei die Zuständigkeit zersplittert oder gar nicht vorhanden.

19.03.21 - Datenschutzbeauftragte als Lotsen bei digitalen Technologien
Zum Europäischen Datenschutztag plädiert der BvD dafür, Datenschutz bei der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil zu verstehen. Dazu gehört auch ein neues Verständnis von der Rolle der Datenschutzbeauftragten. Anlässlich des Europäischen Datenschutztags (28. Januar 2021) plädiert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. dafür, das Thema Datenschutz bei digitalen Technologien als Wettbewerbsvorteil auszubauen. Dabei befürwortet der BvD den in der neuen Datenstrategie der Bundesregierung formulierte Grundhaltung, dass Datenschutz sogar zum "Innovationstreiber" und "maßgeblich für den Erfolg einer digitalen Technologie sein kann, weil es das Vertrauen in diese erhöht."

19.03.21 - Prozesse und Abläufe neu evaluieren und den Regularien der EU-DSGVO anzupassen
Vor 40 Jahren wurde die europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet. Jährlich wird deshalb am 28. Januar der Europäische Datenschutztag begangen. Der Datenschutz stellt Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof in Sachen Schrems II wächst der Druck auf kleine und mittlere Unternehmen, ihre Prozesse und Abläufe neu evaluieren und den Regularien der EU-DSGVO anzupassen. Mareike Vogt, Fachexpertin für Datenschutz bei TÜV SÜD, beleuchtet dieses aktuelle Thema näher. Die EU-DSGVO gibt vor, dass der Transfer personenbezogener Daten an einen Staat außerhalb der EU/EWR unter anderem nur erlaubt ist, wenn die Zielländer oder -organisationen einen gleichwertigen Datenschutz zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) garantieren. Diese Anforderung erfüllen beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika nicht, weswegen der EU Privacy Shield vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Klage Schrems II gekippt wurde.


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