20.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die FDP-Fraktion fordert als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal umfangreiche Reformen der Finanzaufsicht und des Finanzmarktes.
Kunden des Open Banking-Providers BANKSapi profitieren ab sofort von der Geldwäschebekämpfungs-Software von Hawk:Ai.



20.01.21 - Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung künftig besser erkennen und damit ihre Compliance verbessern können
Kunden des Open Banking-Providers BANKSapi profitieren ab sofort von der Geldwäschebekämpfungs-Software von Hawk:Ai. Diese lässt sich flexibel in die Prozesse der BANKSapi einfügen. Das RegTech Unternehmen Hawk:Ai liefert BANKSapi seine AML-CFT Lösung als Software-as-a-Service (SaaS). Neben schneller Integration und flexiblen Arbeitsabläufen stellt die Kombination aus herkömmlichen Filtern und Machine Learning die Kernfunktionalität in der Verdachtsfallerkennung der Plattform dar. Hawk:Ai beschreitet dabei mit der Analyse von großen Datenmengen in der Cloud – auch institutsübergreifend wie im Anwendungsfall der BANKSapi – neue Pfade in der Geldwäscheprävention.

20.01.21 - FDP-Fraktion verlangt eine Stärkung der Corporate Governance bei börsennotierten beziehungsweise bei kapitalmarktorientierten Unternehmen
Die FDP-Fraktion fordert als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal umfangreiche Reformen der Finanzaufsicht und des Finanzmarktes. In einem Antrag der FDP-Fraktion heißt es, der Finanzstandort Deutschland habe durch den Bilanzskandal um den Münchner Finanztechnologiekonzern Wirecard AG schweren Schaden genommen. Um das Vertrauen von Anlegern und Investoren zurückzugewinnen, müssten organisatorische, strukturelle und personelle Missstände bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, bei der Abschluss- und Konzernprüfung sowie bei staatlichen Aufsichtsbehörden konsequent beseitigt werden.

20.01.21 - Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.05.2020 - VI R 24/18 entschieden hat. Seit dem Veranlagungszeitraum 2014 werden Auszubildende und Studierende, die eine Bildungseinrichtung dauerhaft aufsuchen, im Gegensatz zur früheren Rechtslage einem Arbeitnehmer steuerlich gleichgestellt, der eine erste Tätigkeitsstätte dauerhaft aufsucht. In diesen Fällen kann der Auszubildende/Studierende Aufwendungen für die Fahrten zur Bildungseinrichtung nur noch mit der Entfernungspauschale (O,30 €/Entfernungskilometer) und nicht mehr in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten ansetzen.


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