11.08.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit gewinnt für die strategische Ausrichtung deutscher Unternehmen – und damit auch für die Vorstandsvergütung – immer mehr an Bedeutung.
Vor dem Hintergrund spektakulärer Betrugsfälle und Missmanagements seitens der Unternehmensleitung wird zunehmend auch die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats kritisch hinterfragt.



11.08.22 - ESG-Leistungskriterien in der Vorstandsvergütung - Eine Marktanalyse auf Basis der DAX-Familie
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit gewinnt für die strategische Ausrichtung deutscher Unternehmen – und damit auch für die Vorstandsvergütung – immer mehr an Bedeutung. Dieser Beitrag analysiert auf Basis der Einladungen zur Hauptversammlung aus den Jahren 2020 und 2021, wie deutsche Unternehmen aus der DAX-Familie Nachhaltigkeit – insbesondere hinsichtlich ESG – in der Vorstandsvergütung berücksichtigen. Seit der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) fordert das Aktiengesetz nach § 87 Abs. 1 Satz 2 für Vorstandsvergütungssysteme in börsennotierten Gesellschaften eine Ausrichtung auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft".

11.08.22 - Banken: Vierte Änderungsverordnung zur Institutsvergütungsverordnung
Zeitgleich mit der Konsultationsphase zur Dritten Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung Ende des Jahres 2020 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits die Konsultation zur Vierten Änderungsverordnung der Institutsvergütungsverordnung durchgeführt. Anlass für die Notwendigkeit der Ausarbeitung der Vierten Änderungsverordnung ist der auf Grundlage des Risikoreduzierungsgesetzes zum 1.1.2023 neu einzuführende § 10j KWG, der die europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung des Puffers der Verschuldensquote für global systemrelevante Institute nach Art. 92 Abs. 1a CRR (Kapitaladäquanzverordnung) aufgreift und präzisiert.

11.08.22 - Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung
Vor dem Hintergrund spektakulärer Betrugsfälle und Missmanagements seitens der Unternehmensleitung wird zunehmend auch die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats kritisch hinterfragt. Die Transparenz hinsichtlich der Überwachungstätigkeit der Aufsichtsräte soll der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gewährleisten. Nachdem in Ausgabe 02/2022 bereits die Darstellung der Sitzungspräsenz und die Ausschussarbeit im Aufsichtsrat analysiert wurden, werden im vorliegenden Beitrag die Angaben zur Abschlussprüfung im Bericht des Aufsichtsrats einer repräsentativen Auswahl von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland empirisch untersucht. Auf Grundlage der er arbeiteten Erkenntnisse werden im Anschluss Vorschläge zur besseren Darstellung der Angaben zur Abschlussprüfung formuliert.


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