12.01.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vorgelegt.
Auf Einladung des Bundeskartellamtes beteiligten sich über 150 Wettbewerbsexperten an der Diskussion und dem Gedankenaustausch zum Thema "Digital Markets Act – Perspektiven des (inter)nationalen Wettbewerbsrechts".



12.01.22 - Studienbericht "Digital Finance 2021": Die Hälfte hat schon einmal das Hauptkonto gewechselt – und drei Viertel davon schon dreimal oder öfter
War früher der Kontowechsel aufwändig, so ist heute die neue Bankverbindung online nur wenige Klicks entfernt. Und immer mehr Bundesbürger wechseln häufiger ihre Hausbank. Rund die Hälfte (47 Prozent) geben an, schon einmal ihr hauptsächlich genutztes Girokonto gewechselt zu haben. Und fast drei Viertel (73 Prozent) von ihnen haben die Bankverbindung sogar bereits dreimal oder öfter geändert. Vor fünf Jahren war nicht einmal ein Viertel (23 Prozent) mit dem Hauptkonto umgezogen – und von ihnen hatten auch gerade einmal 26 Prozent drei Wechsel oder mehr angegeben. Das sind Ergebnisse aus dem heute veröffentlichten Studienbericht "Digital Finance 2021" des Digitalverbands Bitkom, für den 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren befragt wurden.

12.01.22 - Gesetzgeber hat angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen
Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vorgelegt. Mit der Durchführung der Evaluierung war das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff) beauftragt worden. Hintergrund ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der 2014 Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen europaweit eingeführt wurden. Diese Prüfung soll unter anderem einen besseren Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung aufgrund unzureichend geprüfter Finanzierungen gewährleisten. In Deutschland sind die Regelungen 2016 in Kraft getreten. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Gesetzgeber angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen. Außerdem hätten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (ImmoKWPLV) weitere Zweifelsfragen geklärt.

12.01.22 - Diskussion über Digital Markets Act – Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht
Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht als virtuelle Veranstaltung statt: Auf Einladung des Bundeskartellamtes beteiligten sich über 150 Wettbewerbsexperten an der Diskussion und dem Gedankenaustausch zum Thema "Digital Markets Act – Perspektiven des (inter)nationalen Wettbewerbsrechts". Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professorinnen und Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richterinnern und Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 50 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt. Geleitet wurde die Tagung von Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes.


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