12.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Rat der EU hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen.
Der Rat der EU hat eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt.



12.07.22 Schutz des Binnenmarktes vor wettbewerbsverzerrenden ausländischen Subventionen
Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsposition zu Rechtsvorschriften festgelegt, die marktverzerrende drittstaatliche Subventionen für in der EU tätige Unternehmen verhindern sollen. Das neue Instrument erlaubt der EU-Kommission, gegen marktverzerrende ausländische Subventionen für Unternehmen vorzugehen, wenn diese EU-Unternehmen erwerben oder sich an öffentlichen Aufträgen in der EU beteiligen wollen. Durch Chancengleichheit soll ein fairer Wettbewerb zwischen den auf dem EU-Markt tätigen Unternehmen gewährleistet werden. Während die EU-Staaten sich an die Regeln für staatliche Beihilfen halten müssen, gab es bisher keine vergleichbare Regelung für die von Nicht-EU-Ländern gewährten Hilfen für Unternehmen.

12.07.22 - Grundrechte: Rat stärkt Mandat der Agentur für Grundrechte
Der Rat der EU hat eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt. Mit diesem Text soll das Mandat der Agentur erweitert und ihre Arbeitsweise durch effizientere Verfahren verbessert werden. In der Verordnung wird in die Zuständigkeit der Agentur der Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgenommen, um ihr Mandat an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die nicht in den Aufgabenbereich der Agentur fällt, wird jedoch die derzeitige Situation beibehalten. Schließlich wird der derzeitige Mehrjahresrahmen zur Festlegung des Arbeitsprogramms der Agentur durch eine stärker operativ ausgerichtete jährliche und mehrjährige Programmplanung ersetzt.

12.07.22 - Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors an
Der Rat der EU hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen des geopolitischen Kontexts in den letzten Monaten erhält das Ziel, strategische Autonomie der EU bei gleichzeitiger Wahrung einer offenen Wirtschaft zu erreichen, eine noch größere Bedeutung. In seinen Schlussfolgerungen setzt der Rat folgende Schwerpunkte:
>> Stärkung der internationalen Rolle des Euro
>> Ein starker, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger europäischer Finanzsektor im Dienste der Realwirtschaft und ohne die Risiken einer übermäßigen Abhängigkeit von Finanzinstituten und ‑infrastrukturen aus Drittländern
>> Schutz und Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktinfrastrukturen
>> Entwicklung eines wirksamen Mechanismus für die Verwaltung von Sanktionen
>> Zusammenarbeit mit Partnern


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