20.01.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist.
Das 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß Paragraf 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen" liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung vor.



20.01.22 - Kritik an Corona-Maßnahmen: Gemeinnützigkeit und politische BetätigungEine Gemeinnützigkeit wegen der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens lehnt der BFH ab
Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Grundsatz mit Beschluss vom 18.08.2021 - V B 25/21 (AdV) in einem Eilverfahren präzisiert. Gemeinnützig ist im Steuerrecht die Verfolgung der in § 52 der Abgabenordnung ausdrücklich genannten Zwecke. Ist eine Tätigkeit einer Körperschaft innerhalb des steuerrechtlich begünstigten Zwecks zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden, schadet dies der Gemeinnützigkeit nicht. Anders ist es, wenn die politische Tätigkeit nicht mehr aufgrund des jeweiligen steuerbegünstigten Zwecks erforderlich ist. Im Streitfall verfolgte ein Verein nach seiner Satzung die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung des allgemeinen demokratischen Staatswesens. Auf seiner Internetseite stellte er insbesondere die Effektivität von Masken zum Schutz vor Viren infrage. Auch veröffentlichte er dort zeitweise ein Dokument, in dem er die Bundesregierung und die Landesregierungen aufforderte, sämtliche in der Corona-Pandemie verhängten Maßnahmen sofort aufzuheben.

20.01.22 - Gefordert: Angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte
Das 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß Paragraf 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen" liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung vor. Die Monopolkommission thematisiert darin die Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung, die Stärkung des Wettbewerbs unter Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel in Deutschland, wettbewerbspolitische Analysen und Empfehlungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Regulierung einer Wasserstoffwirtschaft. Gefordert wird unter anderem eine angemessene Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung durch Marktmachtberichte. Das aktuell erhöhte Intervall für die Veröffentlichung des Marktmachtberichts erscheine vor dem Hintergrund der sich im Zusammenhang mit der Energiewende derzeit schnell ändernden Marktverhältnisse geboten, schreibt die Monopolkommission. Angeregt wird zudem, den Wettbewerb unter Strombörsen zu fördern.

20.01.22 - Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland steht auch in diesem Jahr unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie
"Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021" ist Thema einer Unterrichtung durch die Bundesregierung. Danach war die IT-Sicherheitslage in Deutschland insgesamt im Berichtszeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 "angespannt bis kritisch". Dies sei zum einen auf die Ausweitung cyberkrimineller Lösegelderpressungen hin zu ergänzenden Schweige- und Schutzgelderpressungen zurückzuführen gewesen. Zum anderen seien im Berichtszeitraum auch Vorfälle aufgetreten, die eine Wirkung über die jeweils betroffenen Opfer hinaus entfalteten. Zudem haben Angreifer die Produktion neuer Schadsoftware-Varianten der Vorlage zufolge im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum deutlich beschleunigt. "Wurden im vorigen Berichtszeitraum noch durchschnittlich 322.000 neue Varianten pro Tag bekannt, so lag der Tagesindikator im aktuellen Berichtszeitraum bei durchschnittlich 394.000 Varianten pro Tag", heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt haben Angreifer im Berichtszeitraum rund 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten produziert.


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