26.01.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Digitalisierung, Remote-Arbeit und zunehmende Cloud-Nutzung wirken sich auf die Sichtbarkeit von Cyberbedrohungen und die Reaktion auf Cybervorfälle aus. Dabei stellen der Datenschutz sowie eine zunehmend komplexe Infrastruktur für die Hälfte der europäischen Unternehmen eine Herausforderung dar.
Wenn es um den Datenschutz geht, sind die deutschen Behörden alles andere als zimperlich: Seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes 2018 hat die Datenschutzbehörde DSGVO-Bußgelder in Höhe von 69 Millionen Euro erlassen – und landet im europäischen Vergleich, direkt nach Italien, auf Rang 2.



26.01.22 - Datenschutz und komplexe Infrastrukturen zählen für Unternehmen zu den größten Herausforderungen
Digitalisierung, Remote-Arbeit und zunehmende Cloud-Nutzung wirken sich auf die Sichtbarkeit von Cyberbedrohungen und die Reaktion auf Cybervorfälle aus. Dabei stellen der Datenschutz sowie eine zunehmend komplexe Infrastruktur für die Hälfte der europäischen Unternehmen eine Herausforderung dar. Diese Ergebnisse gehen aus dem aktuellen "IT Security Economics Report" von Kaspersky hervor. Im Jahr 2020 haben Lockdowns und die damit verbundene Fernarbeit den Einsatz digitaler Technologien in Unternehmen gefördert. Laut McKinsey & Company haben die Digitalisierung in Kunden- und Lieferketteninteraktionen sowie der Anteil digitaler oder digital gestützter Produkte zugenommen. Damit war auch die Einführung neuer IT-Dienste und Änderungen der IT-Infrastruktur verbunden. Dies hat dazu geführt, dass Datenschutz für mehr als die Hälfte der europäischen Unternehmen (55 Prozent) zu den größten Herausforderungen in Sachen IT-Sicherheit zählt – gefolgt von den Kosten für den Schutz komplexer Umgebungen (43 Prozent) sowie die Gewährleistung von Compliance (42 Prozent).

26.01.22 - DSGVO: Strafen und Sanktionen können schnell existenzbedrohend werden
Wenn es um den Datenschutz geht, sind die deutschen Behörden alles andere als zimperlich: Seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes 2018 hat die Datenschutzbehörde DSGVO-Bußgelder in Höhe von 69 Millionen Euro erlassen – und landet im europäischen Vergleich, direkt nach Italien, auf Rang 2. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam. "Ganz offensichtlich läuft auch drei Jahre nach Einführung der DSGVO noch längst nicht alles datenschutzkonform in deutschen Unternehmen", schätzt Geschäftsführerin Patrycja Schrenk. Vor allem seit 2020 stiegen Strafen und Sanktionen empfindlich – sowohl in ihrer Anzahl, als auch in der Höhe der verhängten Bußgelder. So wurden, nach Informationen des Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, 2019 noch 187 Verstöße gezählt, 2020 hingegen 301. Längst sind nicht nur Großkonzerne wie H&M, Google, oder jüngst: Amazon, betroffen.

26.01.22 - Tätigkeit als Insolvenzverwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle anrechenbar
Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 15. November 2021 – NotZ(Brfg) 2/21), dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin bei der sogenannten Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann. Sachverhalt: Die Klägerin ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2009 ist sie im Amtsgerichtsbezirk X niedergelassen und mit einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Partnerschaftsgesellschaft verbunden. Im Oktober 2019 bewarb sie sich als einzige Kandidatin auf eine für den Bereich ihres Kanzleisitzes ausgeschriebene Notarstelle im Anwaltsnotariat. Die Klägerin war in den letzten fünf Jahren vor ihrer Bewerbung vor allem als Insolvenzverwalterin tätig. Die Beklagte berücksichtigte ihre Bewerbung nicht. Sie erfülle die für ihre Ernennung zur Notarin notwendige Voraussetzung der örtlichen Wartezeit des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNotO (seit dem 1. August 2021: § 5b Abs. 1 Nr. 2 BNotO) (noch) nicht, denn sie sei nicht in dem vom Gesetz geforderten Umfang anwaltlich tätig geworden.


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