26.08.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt klare Mängel bei der Umsetzung einiger Kundenschutzrechte des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Jahr für Jahr werden unzählige Smartphones, Laptops und Küchengeräte entsorgt – obwohl sie sich eigentlich reparieren ließen.



26.08.22 - Entschädigung nach dem AGG - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung iSv. § 22 AGG* begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört § 168 SGB IX**, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG*** wegen einer Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung zu zahlen. Der Kläger war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Er wurde auf der Grundlage eines zwischen dem Beklagten und der Stadt L. geschlossenen "Vertrags über eine Personalgestellung" mit Hausmeisterleistungen an einer Grundschule beschäftigt.

26.08.22 - Telekommunikationsmarkt: Umsetzung einiger Kundenschutzrechte noch unzureichend
Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt klare Mängel bei der Umsetzung einiger Kundenschutzrechte des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dafür wurden primär Verbraucherbeschwerden evaluiert. Probleme gibt es demnach insbesondere bei der Durchsetzung von Minderungsansprüchen und bei untergeschobenen Verträgen. "Die Auswertung der Verbraucherbeschwerden zeigt, dass es enormen Nachholbedarf bei der Umsetzung einiger neuer TKG-Kundenschutzrechte gibt. Gerade die Minderung bei zu geringer Internetgeschwindigkeit wird von den Anbietern sehr unterschiedlich gehandhabt. Verbraucher berichten im Rahmen der untersuchten Beschwerden, dass sie nicht nachvollziehen können, wie der angebotene Minderungsbetrag zustande kommt", sagt Dr. Kathrin Steinbach, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv.

26.08.22 - vzbv fordert staatliche Förderung zur Umsetzung eines Rechts auf Reparaturen
Jahr für Jahr werden unzählige Smartphones, Laptops und Küchengeräte entsorgt – obwohl sie sich eigentlich reparieren ließen. Unter anderem viel zu hohe Kosten halten Verbraucher bisher davon ab, Elektro- und Elektronikgeräte reparieren zu lassen. Die Regierungsparteien haben das Recht auf Reparatur in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Entsprechende Maßnahmen lassen jedoch weiter auf sich warten. Ein Reparaturbonus würde für Verbraucher einen zeitlich begrenzten, finanziellen Anreiz setzen, elektrische und elektronische Geräte reparieren zu lassen. Dies könnte schnell umgesetzt werden und direkt Wirkung zeigen. Darüber hinaus rückt die Möglichkeit, Produkte reparieren zu lassen, so stärker ins Bewusstsein der Menschen. Praktische Erfahrungen mit einem Reparaturbonus konnten in Deutschland bereits in Thüringen gesammelt werden.


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