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Wie jüngst bekannt wurde, werden Bewerber des Autobauers Daimler, des Medienriesen Axel Springer und sogar öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten vor einer etwaigen Einstellung mittels Blutuntersuchung auf "Herz und Nieren" geprüft. Und zwar pauschal, d.h. auch dann, wenn für den in Rede stehenden Arbeitsplatz keine bestimmte gesundheitliche Eignung erforderlich ist. "Abgesehen von moralischen Bedenken kann ein solches Vorgehen vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Arbeitgeber teuer werden", warnt Rechtsanwältin Stephanie Musiol von der Kanzlei Bethge.Reimann.Stari in Berlin.
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 und damit am letzten Tag der Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Reihe von neuen Bestimmungen im Datenschutz verabschiedet (BT-Drs. 16/12011, 16/13657). Am 10. Juli 2009 haben die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auch den Bundesrat passiert. Dr. Michael Rath, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei der Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH, erörtert die wesentlichen Inhalte der Datenschutz-Reform.