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Neue aushangpflichtige Gesetze


Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsgesetze und Verordnungen informieren
Dringend empfohlen: Aktuelle Gesetzestexte, die der Aushangpflicht unterliegen, auszuhängen oder in anderer Form für Arbeitnehmer zugänglich zu machen


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(04.06.10) - Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsgesetze und Verordnungen zu informieren. Gesetze, wie z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder das Mutterschutzgesetz, müssen in allen Unternehmen, unabhängig von deren Größe, ausgehängt bzw. ausgelegt werden.

Über diese Sachverhalte informiert das Buch "Die neuen aushangpflichtigen Gesetze - Erweiterte Ausgabe" der Forum Verlag Herket GmbH.

Wenn Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht verstoßen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann laut § 21 Abs. 2 MuSchG mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro bestraft werden.

Daher wird dringend empfohlen, aktuelle Gesetzestexte, die der Aushangpflicht unterliegen, auszuhängen oder in anderer Form für Arbeitnehmer zugänglich zu machen.

Das Buch "Die neuen aushangpflichtigen Gesetze - Erweiterte Ausgabe" enthält die wichtigsten aushangpflichtigen Vorschriften, wie z. B. das:

>> Arbeitszeitgesetz
>> Mutterschutzgesetz
>> Jugendarbeitsschutzgesetz
>> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
u.v.a.m.

Darüber hinaus beinhaltet die Publikation weitere wichtige Gesetze und Verordnungen, wie z.B. das:
>> Arbeitsschutzgesetz
>> Bundesurlaubsgesetz
oder die
>> Bildschirmarbeitsverordnung
>> Kinderarbeitsschutzverordnung
Das Buch ist auf dem neuesten Rechtsstand und kann durch seine praktische Lochung sofort an geeigneter Stelle ausgehängt werden.

"Die neuen aushangpflichtigen Gesetze - erweiterte Ausgabe" kostet 48 Euro.
(Forum Verlag Herket: ra)

Forum Verlag Herkert: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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