EuGH: Deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig


Deutsche Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive
Transparency: Deutsche Staatsanwaltschaften entsprechen nicht dem Leitbild einer europäischen Staatsanwaltschaft



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinen Urteilen vom 27. Mai fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind. In dem zugrundeliegenden Verfahren wurde Litauen hingegen die nach EU-Recht nötige justizielle Unabhängigkeit attestiert. Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen künftig keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen, da die Gefahr einer Einflussnahme durch die Exekutive bestehe, etwa durch ein Justizministerium.

Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland, stellt fest: "Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Ansicht von Transparency Deutschland, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht dem Leitbild einer europäischen Staatsanwaltschaft entsprechen. Die bestehende Möglichkeit einer Einflussnahme seitens der Exekutive schadet dem nationalen und internationalen Ansehen der deutschen Strafrechtspflege und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Transparency Deutschland kritisiert seit langem, dass eine ministerielle, politische Weisung sich in einem Einzelfall in der Entscheidungsfindung niederschlagen kann. Vor diesem Hintergrund fordert Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Das ministerielle, politische Weisungsrecht ist anachronistisch. Die Bundesregierung muss ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und die Eingriffsbefugnis der Politik auf die Justiz beseitigen."

Hintergrund
Deutsche Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive. Zu diesem Schluss gelangte der EuGH in seinen gestrigen Urteilen. Der EuGH folgt damit den Schlussanträgen des Generalanwalts Sánchez-Bordona, die dieser im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Obersten Gerichtshofs und des Hohen Gerichtshofs von Irland im April 2019 veröffentlicht hatte. Diese wollten in Erfahrung bringen, ob die deutschen Staatsanwaltschaften als "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) einzustufen sind und als solche einen Europäischen Haftbefehl erlassen können.
(Transparency: ra)

eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 22.07.19

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Steigender Bedarf an Compliance-Tools

    Das dänische Unternehmen Formalize, das für Whistleblower Software bekannt ist, sammelt in einer A-Series-Finanzierung 15 Millionen Euro ein und gibt die Einführung ihrer neuen Compliance-Operations-Plattform bekannt. Ziel des Unternehmens ist es, Europas führender Anbieter von Compliance-Software zu werden.

  • Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden.

  • Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft

    Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen