Hinweisgeber möchten anonym bleiben
Konzeption eines Hinweisgebersystems: Anforderungen, Risiken und Handlungsempfehlungen
Die formale Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist Teil eines Compliance-Management-Systems
Von Attila Strauss
(22.08.14) - Die Angst vor Mobbing, Verleumdung oder Denunziation sind in Organisationen häufig Argumente gegen die Einführung eines Hinweisgebersystems. Die Bereitschaft, derart zu agieren, ist jedoch nicht von dessen formaler Existenz abhängig, sondern sie ist mutmaßlich Spiegelbild der Unternehmenskultur selbst. Will man ein wirklich effektives Whistleblowing-System einführen, so hängt die Akzeptanz maßgeblich davon ab, wie sehr der Hinweisgeber an den Schutz seiner persönlichen Daten glaubt. Andererseits müssen auch der Organisation, die die Hinweise empfängt, Schutzmechanismen zur Verfügung gestellt werden, die einen Missbrauch ihres Systems verhindern. Aber wie sehen die Anforderungen an ein solches Hinweisgebersystem genau aus? Welche Risiken gehen damit einher? Und wie kann ihnen begegnet werden?
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2014, Seite 164 bis 171) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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