Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat
Verantwortung der Geschäftsleitung für Compliance
Urteil des LG München I vom 10.12.2013 – Az.: 5HK O 1387/10
Von RA Dr. Rainer Markfort
(25.08.14) - Wenn das keine Strafe ist: 15 Millionen Euro Schadenersatz muss ein CFO zahlen, der es versäumt hat, ein effektives Compliance-System einzurichten. Erstmals verurteilt ein Zivilgericht einen Geschäftsleiter zum Schadenersatz, weil dieser das ihm anvertraute Unternehmen nicht so organisiert und beaufsichtigt hat, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetze verletzt werden, die Korruption verhindern sollen. Die sorgfältig begründete Entscheidung enthält nicht wirklich Überraschendes, vielmehr enthält es eine ganze Reihe von klaren Botschaften an Geschäftsleiter und Aufsichtsräte, sowohl zu den rechtlichen Grundlagen ihrer Verantwortung als auch zu den Anforderungen an ein wirksames Compliance-Management-System. Der nachfolgende Beitrag fasst die Kernaussagen des Urteils zusammen und begründet, warum diese Entscheidung weit über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2014, Seite 180 bis 184) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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