Interne Revision und FISG


Das geplante Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
Eine kritische Diskussion aus Sicht der Internen Revision



Univ.-Prof. Dr. Patrick Velte, Univ.-Prof. Dr. Marc Eulerich

Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2020 den Regierungsentwurf für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) als Reaktion auf den Wirecard-Skandal veröffentlicht. Zur Stärkung der Qualität der Corporate Governance ist geplant, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem (RMS) einrichten müssen. Die Autoren sprechen sich in dem vorliegenden Beitrag dafür aus, für diese Unternehmen mit dem FISG explizit auch eine institutionalisierte Interne Revision einzufordern, welche mit Blick auf die Prävention und schnellere Aufdeckung von Topmanagement-Fraud wirkungsvoll unterstützen könnte.

Der Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard AG hat neben der Coronakrise die Wirtschaftspresse im Jahr 2020 beherrscht. Nach der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) durch das BMF und das BMJV hatte die Bundesregierung noch kurz vor Weihnachten am 16. Dezember 2020 äußerst zeitnah einen Gesetzentwurf veröffentlicht.

Ferner hatten sich in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Vertretern der Unternehmenspraxis, Politik und Forschung zu Wort gemeldet. Die Bundesregierung versucht, das gesamte Corporate-Governance-System von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities = PIEs) mit dem geplanten FISG in den Blick zu nehmen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2021, Seite 64 bis 69) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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