Wesentliche Aspekte: MaGo für kleine Versicherer


Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen (MaGo für kleine VU) und ihre Bedeutung für Interne Revisionen
Wichtige Unterschiede zwischen den MaGo für kleine Versicherer und den MaGo für Solvency-II-Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Internen Revision



Prof. Dr. Niels, Olaf Angermüller, Prof. Dr. Christof Wiechers

Dieser Beitrag gibt im Folgenden einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der MaGo für kleine Versicherer und geht auf Auswirkungen auf die Interne Revision ein. Es werden Aspekte des Risikomanagementsystems, Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Aspekte des Internen Kontrollsystems sowie Ausgliederungen betrachtet. Danach werden wesentliche Unterschiede zu den MaGo für große Versicherer sowie Herausforderungen an die Interne Revision behandelt. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeit der Internen Revision eingegangen. Im vierten Abschnitt werden die Ausführungen zusammengefasst.

Am 25. Januar 2017 veröffentlichte die BaFin die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) in der Form eines Rundschreibens (Rundschreiben 2/2017). Es ersetzte verschiedene Mindestanforderungen und konkretisiert das im Jahr 2016 reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Delegierte Verordnung 2015/35 (DVO) zur Solvency-II-Richtlinie. Die MaGo gelten nicht für kleine Versicherer nach § 211 VAG.

Diese Lücke wurde nun durch die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG (MaGo für kleine VU) geschlossen. Diese traten am 1. April 2020 in Kraft. In der Regelung wird explizit auf § 23 Abs. 3 VAG Bezug genommen. Dort wird gefordert, schriftliche Leitlinien zu erstellen. Gemäß § 212 Abs. 3 VAG müssen die Leitlinien kleiner Versicherer keine Leitlinien für die Interne Revision enthalten. Mit Blick auf die Qualität des in den MaGo für kleine Versicherer geforderten internen Überprüfungsprozesses und auch losgelöst von rein aufsichtsrechtlichen Aspekten sind Revisionsaktivitäten jedoch dringend zu empfehlen und werden auch praktisch umgesetzt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 4 bis 9) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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