MaRisk: Angemessene Risikokultur gefordert


Fünfte Novelle der MaRisk und BAIT: Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf die Interne Revision
Als Indikatoren für die erforderliche Risikokultur gelten unter anderem eine ausgeprägte Leitungskultur (Tone from the Top), die Ausrichtung des Handelns an einem Wertesystem, eine offene und konstruktiv-kritische Risikokommunikation sowie angemessene finanzielle und nicht-finanzielle Anreizstrukturen



Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller, Thomas Ramke

Am 27. Oktober 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach unerwartet langer Konsultation die 5. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Am 06. November 2017 veröffentlichte die BaFin darüber hinaus Bankenaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT). Die BAIT stellen eine Konkretisierung der MaRisk mit Blick auf den Bereich der IT dar. Mit ihnen reagierte die BaFin auf die erheblich gestiegenen Risiken des IT-Bereichs, beispielsweise in Form sogenannter Cyber-Attacken. Diese Anforderungen führen zu erheblichen Herausforderungen für Kreditinstitute und auch für deren Interne Revisionen.

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen der 5. MaRisk-Novelle sowie über die BAIT. Insbesondere werden die Bereiche Risikodatenaggregation und -berichterstattung, Risikokultur, Auslagerungen, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und IT-Risiken behandelt. In diesem Rahmen werden auch die jeweiligen Herausforderungen für die Interne Revision diskutiert. Es folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse mit Blick auf die Arbeit der Internen Revision.

Die letzte Fassung der MaRisk wurde im Jahr 2012 veröffentlicht und stellte den Kapitalplanungsprozess, die Risikocontrolling- und Compliance-Funktion sowie das Verrechnungssystem für Liquiditätskosten in den Vordergrund. Das Risikomanagement hat sich allerdings seitdem in wichtigen Bereichen weiterentwickelt. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat mit dem Papier zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239) einen wichtigen neuen Standard gesetzt, der nun eine Ergänzung der MaRisk erforderlich machte. Einen ähnlichen Hintergrund hat das zweite, wichtige Thema der 5. MaRisk-Novelle: das Erfordernis einer angemessenen Risikokultur.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2018, Seite 121 bis 126) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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